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Sachsen: Steuerzahler müssen für 40.000-Euro-Schaden von Kretschmer aufkommen

Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Ministerpräsidentenkonferenz in der Landesvertretung Hessen Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen, gibt bei seiner Ankunft ein  ...
Michael Kretschmers Dienstwagen war kürzlich in einen Unfall verwickelt. Bild: imago images / Chris Emil Janßen
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Unfall von Kretschmer-Konvoi: Steuerzahler müssen für 40.000-Euro-Schaden aufkommen

01.07.2024, 16:24
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Geht es einmal nicht direkt um Aufreger bei der Deutschen Bahn, gibt es in der Debatte um deutsche Mobilität vor allem ein heiß diskutiertes Thema: das sogenannte Dienstwagen-Privileg. Forderungen nach einer Abschaffung werden regelmäßig laut. Vor allem Mitgliedern höherer Einkommensklassen wird immer wieder eine gewisse Ausnutzung entsprechender Rechte für den privaten Bereich vorgeworfen.

Noch heftiger ist in diesem Zusammenhang die Debatte um die Reisen von Politiker:innen. Besonderes Aufsehen erregt aktuell etwa die Folgen eines Unfalls, in den Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zuletzt verwickelt war.

Michael Kretschmer mit Dienstwagen in Unfall verwickelt

Nach einem Bürgergespräch im sächsischen Vogtland war der Politiker gemeinsam mit seinem Fahrer Richtung Dresden aufgebrochen. Dieser fuhr dabei den Dienstwagen des Ministerpräsidenten, einen schwarzen 7er-BMW. Begleitet wurde dieser wie gewohnt von einem Konvoi.

Als der Wagen von Kretschmer auf der Landstraße dann aber einem Reh ausweichen musste, ereignete sich ein Auffahrunfall mit dem zugehörigen Begleitfahrzeug. Laut zuständiger Polizeibehörde wurde niemand verletzt, allerdings auch keine Ermittlungen eingeleitet.

Tatsächlich ist bei dem Unfall ein Sachschaden von insgesamt 40.000 Euro entstanden. Zahlen muss diesen aber nicht der verursachende Fahrer.

Der Grund hierfür und auch für die ausbleibenden Ermittlungen liegt in Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung begründet. Demnach können auch Angehörige des Personenschutzes von generellen Regelungen zu Gesetzeswidrigkeiten ausgenommen werden. Der Verursacher des Auffahrunfalls wurde durch diese Regelung laut Berichten der "Bild" von einem Bußgeld sowie der Zahlung der Unfallkosten befreit.

Staat verzichtet auf Versicherung – und nutzt stattdessen Steuern

Stattdessen werden durch den Unfall demnach nun indirekt die Steuerzahler:innen zur Kasse gebeten. Denn als zweite Gesetzesgrundlage gilt in diesem Fall der sogenannte "Grundsatz der Selbstversicherung".

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Als öffentliche Institution ist der Staat demnach darauf bedacht, sich nicht über private Unternehmen versichern zu lassen. Hintergrund sind auch Sparmaßnahmen, da regelmäßige Versicherungsprämien hohe Ausgaben für den Staat bedeuten würden. Auch die Dienstwagen der staatlichen Beamt:innen sind somit nicht versichert.

Schäden an diesen staatlich genutzten Gütern werden stattdessen aus dem Topf staatlicher Mittel gedeckt. Der "Bild" erklärte das sächsische Finanzministerium, dass "bei einem vom Freistaat Sachsen verursachten Unfall die Schäden an den von ihm genutzten Fahrzeugen vom Freistaat getragen werden".

Der Freistaat Sachsen aber schöpft für die Bezahlung des Schadens wiederum aus dem Topf öffentlicher Gelder, der durch die von den Bürger:innen gezahlten Steuern gefüllt wird. Gegenüber der "Bild" fordern Expert:innen zumindest die anteilige Teilhabe des Unfallschuldigen an dem entstandenen Schaden. Andernfalls dürfte der Vorfall ein weiterer Aufreger zum Thema Mobilität sein.

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