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Oberstes Gericht in NRW: Bin Ladens ehemaliger Leibwächter Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden

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Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden – Tunesien lehnt das aber ab

15.08.2018, 16:3716.08.2018, 06:24
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Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, verzichtet aber auf eine Berufung.

3 Fakten zu dem Fall.

Wie geht es nun weiter?

Wie schnell Sami A. nun nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. "Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug", sagte Sprecher Thomas Sprenger. Mehr könne die Stadt dann nicht tun.

Die tunesische Justiz reagierte am Mittwoch erneut verhalten auf eine mögliche Rückholung des Mannes. "Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht", sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti. Zudem gebe es noch immer Ermittlungen gegen Sami A.. Sein Pass sei noch immer in der Hand der Behörden. Wenn Deutschland eine Rückholung erreichen wolle, müsse es erst einmal eine offizielle Anfrage ans Außenministerium geben, um die rechtlichen Umstände zu klären.

Rücktrittsforderungen – die politischen Wirbel

Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, haben die SPD und Grüne im NRW-Landtag Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) zu persönlichen Konsequenzen aufgefordert. Stamp habe sich zur "vollen politischen Verantwortung" im Fall A. bekannt, erklärte SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty am Mittwoch. Er erwarte deshalb den Rücktritt des Ministers.

Auch der Rechtsexperte der Grünen, Stefan Engstfeld betonte, Stamp habe frühzeitig die politische Verantwortung für die Vorgänge um die umstrittene Abschiebung übernommen. Dafür gebühre dem FDP-Politiker Respekt. Er twitterte:

Stamp hatte die Abschiebung trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht unterbunden und war davon auch von eigenen Parteifreunden wie FDP-Vize Wolfgang Kubicky kritisiert worden. 

Und das sagt der zuständige Minister

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Joachim Stamp, FDP, Integrationsminister in Nordrhein-WestfalenBild: imago stock&people

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Stamp reagierte mit Kritik auf den Gerichtsbeschluss. Sein Ministerium ließ am Abend verlauten: 

"Das Gericht lässt uns ratlos zurück. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass Sami A. in Tunesien weder gefoltert wurde, noch ihm dort künftig Folter droht."
Joachim Stamp, FDP, Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen

Und was war passiert?

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der 42-Jährige vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Die Gelsenkirchener Richter waren nicht überzeugt, dass Sami A. in Tunesien keine Gefahr durch Folter drohe.

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurde diese Entscheidung aber erst am nächsten Tag zugestellt – als Sami A. bereits im Flugzeug saß.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied daraufhin, der Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei "offensichtlich rechtswidrig" gewesen. Der in Nordrhein-Westfalen zuständige Minister Joachim Stamp, FDP, war für seine Politik auch von eigenen Parteifreunden wie Wolfgang Kubicky kritisiert worden.

Dagegen wehrte sich die Stadt Bochum, deren Ausländeramt für den Fall zuständig ist, nun vor dem OVG. In dem Eilverfahren ist das OVG in Münster jetzt die letzte Instanz.

Sami A. war in Tunesien vernommen, später aber als ungefährlich eingestuft und aus der Haft entlassen worden. 

(per/dpa/afp)