Wirbel in der linken Szene: Die Verurteilung der mutmaßlichen Linksextremistin Lina E. zu einer Haftstrafe zieht weite Kreise. Zwar befindet sich die Studentin nach Aussetzung des Haftbefehls vorerst auf freiem Fuß. Doch schon lange vor der Verurteilung waren bundesweit Demonstrationen für den "Tag X", dem Samstag nach der Urteilsverkündung angesetzt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Die Polizei in Leipzig bereitete sich auf Großeinsätze für die einzig offiziell angemeldete Versammlung an dem Tag vor. Dann am Donnerstagabend die Entscheidung: Die Stadt verkündete ein Verbot für die für Samstag geplante Versammlung im Stadtteil Connewitz.
Doch was bedeutet die Entscheidung und ändert sich dadurch überhaupt etwas? Watson gibt einen Überblick.
Der Prozess sowie die Untersuchungshaft, in der Lina E. bereits zwei Jahre lang saß, stehen absolut entgegen der linksradikalen Überzeugungen. Schon vor und während des Prozesses kam es immer wieder zu Demonstrationen und Ausschreitungen.
Die geplante Demonstration am Samstag in Leipzig sollte unter dem Motto "United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!" stehen. Dazu heißt es auf einer linken Webseite, unter anderem zu Lina E.:
Die Polizei hatte schon vor dem Verbot einen Großeinsatz für Leipzig geplant. Bereits am Donnerstag äußerte sich eine Sprecherin der Leipziger Polizeidirektion zu den Vorbereitungen. Nach deren Auffassung wird es am Samstag zu Ausschreitungen kommen, so oder so: "Wir haben unsere Gefahrenprognose unabhängig vom Ausgang des Verfahrens erstellt."
Denn: Laut Polizei waren mehr als 1500 potenziell gewaltbereite Linksextremist:innen und 4000 Sympathisant:innen erwartet worden. Nach dem Schuldspruch hatten Sympathisant:innen am Mittwochabend in mehreren Städten gegen das Urteil protestiert. Dabei kam es teilweise zu Ausschreitungen und Zusammenstößen.
Kein Wunder, dass die Unruhe vor dem "Tag X" also besonders groß ist. Nicht zuletzt deshalb, weil die Szene schon vor Monaten mehrere Millionen Euro Sachschaden angekündigt hatte.
Zuvor hatte die Szene gewarnt, für jedes Jahr Haft eine Million Sachschaden anzurichten. Auch das Landeskriminalamt Sachsen spricht von möglichen "Resonanzstraftaten" als Folge des Urteils gegen Lina E. und drei weitere Angeklagte aus der Szene.
Potenziellen Ausschreitungen will die Stadt mit dem Verbot etwas entgegensetzen. Ob es allerdings den gewünschten Effekt hat, ist mehr als fraglich.
Das Verbot lässt die linke Szene nicht auf sich sitzen. Die Organisatoren der "Tag X"-Demo in Leipzig wehren sich nun juristisch dagegen. Ein Sprecher des Leipziger Verwaltungsgerichtes bestätigte, dass ein Eilantrag gegen das Verbot eingegangen sei. Kläger ist demnach eine Privatperson, derjenige, der die Demonstration angemeldet hatte.
Doch selbst wenn das Verbot bestehen bleibt, sind Demonstrationen wahrscheinlich.
Reaktionen aus der Szene zum Verbot ließen nicht lange auf sich warten. Auf entsprechenden Internetportalen wurde wegen des Verbots dazu aufgerufen, "jetzt erst recht" nach Leipzig zu reisen. Dort heißt es etwa: "Wenn die Stadt unseren Protest verunmöglicht, wird das Konsequenzen haben, die dort treffen, wo es der Stadt wehtut."
Mildernd auf die Demonstrationen könnte sich jedoch die überraschende, vorübergehende Freilassung von Lina E. auswirken.
Die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Grund: die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Hinter Gitter muss die 28-Jährige aber offenbar vorerst nicht, wie das Oberlandesgericht Dresden entschied. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Bedeutet konkret: Lina E. muss die Reststrafe erst verbüßen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das Gericht hatte Revision zugelassen. Bis dahin muss sie sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf ihren Wohnsitz nicht wechseln und ist auch nicht mehr im Besitz ihres Personalausweises und Reisepasses. Damit könnte sie, zumindest in der Theorie, sogar an der Demonstration selbst teilnehmen.
Gerichtssprecher Torsten Umbach begründete das Urteil und sprach von einem üblichen Verfahren für nicht vorbestrafte Beschuldigte. Wer Ersttäter:in sei, werde bei guter Führung zudem in der Regel nach zwei Drittel der Zeit entlassen. Und weiter stellt er klar: "Der Haftbefehl ist nicht aufgehoben, sondern außer Vollzug gesetzt."