In den vergangenen Monaten machte vor allem ein US-Bundesstaat von sich reden, wenn es um trans* Rechte und Rechte für Frauen ging: Florida. Die klare Haltung dort: Ausweitung der Waffenrechte – ja; Frauenrechte – nein.
Der Kopf dieser Bewegung ist in Florida Donald Trumps Rivale: der Republikaner Ron DeSantis.
Nun reiht sich ein ebenfalls roter, also von den Republikanern regierter, Bundesstaat in die Reihe der US-Bundesstaaten ein, die die trans* Rechte stark beschränken. Die Rede ist von Mississippi.
Am Wochenende sorgte ein Gerichtsurteil aus den USA für Aufregung. Eine 17-jährige trans* Schülerin hatte geklagt, weil ihre Schule ihr verbieten wollte, ein Kleid zu ihrer Abschlussfeier zu tragen.
Stattdessen solle sie sich an die Kleiderordnung halten, die für Jungen gelte.
Sie hatte sogar bereits ein Kleid für die Abschlussfeier gekauft.
Doch die Klage wurde abgewiesen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Mississippi teilte am späten Freitagabend mit, dass der Antrag des trans* Mädchens auf eine einstweilige Verfügung gegen die Kleidervorschrift abgewiesen sei.
Für die Zeremonie an der Harrison Central High School in Gulfport war für Jungen ein weißes Shirt und eine schwarze Hose sowie eine Krawatte vorgeschrieben. Mädchen müssten ein weißes Kleid tragen.
Die Absolventin hatte aufgrund der Geschlechterdiskriminierung dann Klage bei Gericht eingereicht. Von ihren Anwälten, der American Civil Liberties Union, wurde sie mit den Worten zitiert:
Das Kleid, das sie für die Zeremonie ausgewählt hatte, sei "völlig angemessen". Zudem habe sie das Recht, "ihren Abschluss als die zu feiern, die ich bin, und nicht als die Person, die ich laut allen anderen sein soll", wurde sie weiter zitiert.
Aus der Klage ging außerdem hervor, dass die 17-Jährige bereits zu Beginn ihrer High-School-Zeit als trans* Mädchen lebte und den Unterricht unter anderem in feminin gelesener Kleidung besuchte.
Trotzdem entschied der Richter zugunsten der Schulverantwortlichen.
Laut US-Medien argumentierte die Schule wohl vor Gericht, dass es kein Recht auf die Teilnahme an einem Abschlussball gebe. Sobald die Klägerin den Abschluss formal erreicht habe, sei sie keine Schülerin mehr, hieß es weiter.
Demnach würden Kleidungsvorschriften für eine freiwillige Veranstaltung keine geschützten Rechte verletzen oder Unterlassungsansprüche begründen, zitierte etwa die Zeitung "USA Today" aus dem Gegenantrag der Schule. Diese berief sich darin auf die Geburtsurkunde der Schülerin.
Die 17-Jährige würde aufgrund der Vorfälle nicht an dem Abschlussball teilnehmen, teilten ihre Anwälte mit: