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Das Justizministerium legte am Montag Berufung bei einem Gericht in New York gegen ein Urteil ein, mit dem ihm diese Praxis verboten worden war.
Eine Bundesrichterin hatte vor zwei Wochen entschieden, dass der Präsident auf seinem Twitter-Account @realDonaldTrump auch Kommentare von Nutzern zulassen muss, die sich kritisch über ihn äußern.
Auf Twitter kommentiert der Präsident so ziemlich alles, was er im Fernsehen sieht:
Sie gab damit einer Klage des Knight First Amendment Institute der Colombia University Recht, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben hat.
Das Institut hatte die Klage im Namen von sieben Twitter-Nutzern eingereicht. Diese berichteten, sie seien von Trumps persönlichem Konto @realDonaldTrump ausgeschlossen worden, nachdem sie kritische Twitter-Botschaften über den Präsidenten verbreitet hätten.
Trump gibt seine Stellungnahmen zu aktuellen Themen bevorzugt über seinen Account ab, der 52 Millionen Follower hat.
Der Präsident hat sowieso ein eher eigenes Rechtsverständnis:
Richterin Naomi Reice Buchwald hob in ihrem Urteil vom 23. Mai hervor, dass dieser Kommunikationskanal des Präsidenten ein "öffentliches Forum" sei, das niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen dürfe. Trump hat auch noch ein offizielles Twitter-Konto unter dem Namen @POTUS, der Abkürzung für "President of the United States".
(mbi/afp)