Das war ein knapper Sieg für Donald Trump, aber ein Sieg. Mit fünf zu vier Stimmen bestätigte das Oberste Gericht der USA, der Surpreme Court, das Einreiseverbot des Präsidenten für Menschen aus mehreren muslimischen Ländern. Dem war ein langer Rechtsreit vorausgegangen. Der lässt sich in drei Akte aufteilen:
Das erste Einreiseverbot für Menschen aus mehreren überwiegend muslimisch geprägten Ländern hatte Trump nur eine Woche nach seinem Amtsantritt am 20. Januar 2017 verhängt. Es war Ausrdruck seiner "America First"-Strategie, die er bereits im Wahlkampf nutzte. Weltweit löste Trump Entsetzen entsetzen aus und schien schlimmste Befürchtungen wahr werden zu lassen.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte damals die Maßnahme. Es kam zu Chaos an etlichen Flughäfen und massiven Protesten. Ein Bundesrichter stoppte Trumps Erlass schließlich vorläufig.
In den folgenden Monaten sollte es zu einer zähen juristischen Auseinandersetzung kommen.
Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht.
Der Tschad wurde später wieder von der Liste gestrichen. Beschränkungen gibt es auch für Nordkorea und Venezuela.
In dem Fall vor dem Supreme Court standen sich auf der einen Seite Trumps Regierung und auf der anderen der Bundesstaat Hawaii sowie weitere Kläger gegenüber.
Im Fall ging es um die jüngste Form der Visasperren, die die
Regierung im vergangenen September erlassen hatte (siehe Punkt 2).
Die Gegner bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit von Trumps Maßnahme, und warfen ihm vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Sie verwiesen zudem auf anti-muslimische Äußerungen des Wahlkämpfers Trump.
Seine Gegner argumentierten, er diskriminiere Menschen aufgrund ihrer Religion.
Die Regierung hingegen erklärte, dass der Präsident weitgehende Befugnisse bei der Einwanderungspolitik habe und dass das überarbeitete Einreiseverbot angemessen und legal sei. Sie erklärte, es beziehe sich auf die nationale Sicherheit, nicht auf Religion.
Dem gaben die Richter jetzt Recht und haben den Streit damit vorerst beendet.
(mbi/dpa)