2020 wurden die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin eingefroren.Bild: dpa / Fabian Sommer
Deutschland
15.04.2021, 09:2915.04.2021, 12:24
Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen. Aktien der Wohngesellschaften wie Vonovia und Deutsche Wohnen legten im Dax nach der Entscheidung deutlich zu.
Neun von zehn Mietwohnungen sind betroffen
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, auf dem Stand von Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen. Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckel-Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.
Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
Geteilte Reaktionen
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat geteilte Reaktionen in Politik und Zivilgesellschaft ausgelöst. Der Berliner Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), äußerte am Donnerstag Bedauern. "Wir hatten mit dem Mietendeckel Neuland betreten und mit einer anderen Entscheidung gerechnet", erklärte er. Durch steigende Mieten und die damit verbundene Verdrängung sei der soziale Friede in Gefahr, erklärte Scheel. Er appellierte an den Bund, entweder ein "wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen" oder aber "den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen".
Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, bezeichnete die Entscheidung als "bitter". Sie sei ein "lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen". Der Deutsche Mieterbund forderte einen bundesweiten sechsjährigen Mietenstopp. Eine wirksame Mietenbegrenzung auf Bundesebene sei überfällig, erklärte der Verein.
CDU und FDP zeigten sich hingegen zufrieden. "Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung", sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer am Donnerstag nach der Entscheidung.
Der Berliner CDU-Vorsitzende Kai Wegner bezeichnete die Entscheidung aus Karlsruhe als "empfindliche Niederlage für den Senat". Die Berliner Regierung habe Mieterinnen und Mieter mit einem "falschen Mietendeckelversprechen getäuscht", erklärte er. Der CDU-Chef forderte außerdem einen Fonds für soziale Härtefälle und die Umsetzung bestehender Mieterschutzmaßnahmen des Bundes wie beispielsweise die Mietpreisbremse.
(pas/dpa/afp)
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