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Bundesanwaltschaft ermittelt wegen geplanter Lauterbach-Entführung

Karl Lauterbach (SPD, M, Bundesgesundheitsminister, geht vor dem Klinikum Nordfriesland zu dem Auto, mit dem er gekommen ist. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen eine Gruppe Männer u ...
Bundesanwälte ermitteln gegen eine Gruppe von Männern, die eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben sollen. Bild: dpa / Axel Heimken
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Bundesanwaltschaft ermittelt wegen geplanter Lauterbach-Entführung

26.04.2022, 16:34
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Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen im Fall der geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) übernommen. Im Zusammenhang mit der Festnahme von vier Tatverdächtigen hätten sich zureichende Anhaltspunkte ergeben, dass diese eine terroristische Vereinigung gegründet oder sich für eine solche Vereinigung als Mitglieder betätigt hätten, teilte die Karlsruher Ermittlungsbehörde am Dienstag mit. Die Verdächtigen sollen neben einer Entführung Lauterbachs auch Anschläge geplant haben, vor Ausführung der Taten flog die Gruppe aber auf.

Leibwächter von Lauterbach sollte getötet werden

Rheinland-pfälzische Ermittler hatten Mitte des Monats nach seit Oktober andauernden Ermittlungen die rechtsextremistische Chatgruppe "Vereinte Patrioten" zerschlagen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft besteht nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Verdacht, dass die Gruppe den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeiführen wollte. Dazu sei ein bundesweiter Blackout durch die Beschädigung oder Zerstörung der Stromversorgung sowie die gewaltsame Entführung Lauterbachs geplant gewesen. Gegebenenfalls sollten dabei nach Angaben der Ermittler Lauterbachs Leibwächter getötet werden.

(nik/afp)

Das späte Echo des MeToo-Skandals bei der Linken: Gericht verhängt Urteil

Anmerkung der Redaktion inklusive Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der hier formulierte Urteilsspruch würde eine Frau betreffen, die sich gegenüber Medien als Betroffene zum MeToo-Skandal bei der Linken geäußert hatte. Das war inhaltlich falsch. Wir bedauern den Fehler und haben die entsprechenden Passagen korrigiert bzw. entfernt. Richtig ist: Verurteilt wurde eine Frau, die sich als Reaktion auf die damaligen Medienberichte auf Social Media zu dem Fall äußerte.

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