Leben
watson antwortet

"Epidemische Lage" wurde verlängert: Was bedeutet das eigentlich?

Head shot close up concentrated young indian woman looking at laptop monitor. Focused millennial hindu ethnic businesswoman freelancer solving problem. communicating with client customer online.
Die "epidemische Lage nationaler Tragweite" betrifft uns alle. Aber was genau kann damit durchgesetzt werden?Bild: iStockphoto / fizkes
watson antwortet

Die "epidemische Lage" in Deutschland wurde für weitere drei Monate verlängert: Was bedeutet das überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten

25.08.2021, 18:0526.08.2021, 15:52
Mehr «Leben»

Deutschland befindet sich weiter in einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite": Das stellte der Bundestag am Mittwochabend fest. Für den von der Koalition eingebrachten Antrag zur Verlängerung dieser Sonderlage um weitere drei Monate stimmten 325 Abgeordnete. Dagegen stimmten 253, fünf enthielten sich. Aber was bedeutet diese Sonderlage eigentlich? Welche Folgen hat die Entscheidung des Bundestages? watson beantwortet hier die wichtigsten Fragen.

Wann wurde die "epidemische Lage" eingeführt?

Dass eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" herrscht, wurde erstmals am 25. März 2020 durch den Bundestag festgestellt. Durch diese Einstufung der Corona-Pandemie erhält der Bund besondere Befugnisse, die es ihm ermöglichen, auch ohne Zustimmung der Bundesländer Verordnungen zu erlassen. So soll einheitlich und rasch auf Notlagen reagiert werden können.

Das Ausrufen einer epidemischen Lage ist juristisch durch das Infektionsschutzgesetz begründet (§ 5 Abs. 1 Satz 6 IfSG). Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die Feststellung setzt voraus, dass "eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht", weil...

  • ...die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen, übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder...
  • ...eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen, übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

Seit einer Gesetzesänderung im März 2021 muss der Bundestag das Fortbestehen der "epidemischen Lage" spätestens alle drei Monate neu feststellen, ansonsten gilt sie als aufgehoben. Zuletzt wurde sie am 11. Juni dieses Jahres verlängert.

Was kann durch diese Einstufung konkret durchgesetzt werden?

Das Bundesgesundheitsministerium ist durch den Ausruf einer "epidemischen Lage" ermächtigt, Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und dabei auch ihre Grundrechte vorübergehend einzuschränken. In der Vergangenheit war dies im Rahmen der sogenannten Bundesnotbremse geschehen, die an festgelegte Inzidenzzahlen gekoppelt war und im Ergebnis Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich brachte.

Die "epidemische Lage" war in der Vergangenheit aber auch Voraussetzung für eine unbürokratischere Organisation der Gesundheitsversorgung und eine Reihe weiterer Maßnahmen des Bundes: Die bundesweiten Test- und Impfverordnungen zum Beispiel. Die Einreisebestimmungen aus dem Ausland. Die Festlegung von Meldepflichten, aber auch finanzielle Entschädigungen für Selbstständige oder Eltern bei Corona-bedingtem Verdienstausfall oder Betreuungsaufwand wurden so durchgesetzt.

Auch die Maßnahmen der einzelnen Bundesländer, wie die Durchsetzung einer Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, beziehen sich auf das Infektionsschutzgesetz unter einer "epidemischen Lage".

Warum ist die "epidemische Lage" verlängert worden?

Die Hauptargumente für eine Weiterführung waren: Steigende Infektionszahlen, kältere Temperaturen und Virusmutationen. Die Einstufung als "epidemische Lage" soll drei weitere Monate gelten, da immer noch eine "ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland" gegeben sei, hieß es im Antrag der Koalition. Kurz gesagt: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, "Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern."

Begründung der Koalition

"Die am 25. März 2020 angenommene Gefahr für die öffentliche Gesundheit hat sich bestätigt und besteht aufgrund der europa- und weltweit andauernden Pandemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 weiter fort."

Die Koalition führte dazu aus, dass die Corona-Infektionszahlen in allen Bundesländern derzeit wieder anstiegen, und zwar sowohl die Neuinfektionen, als auch der R-Wert, die 7-Tage-Inzidenz, positive PCR-Tests und die Hospitalisierungen. Die "vierte Welle" sei im Anmarsch, zudem seien im Herbst und Winter mehr Ansteckungen durch eine Verlegung des gesellschaftlichen Lebens in Innenräume zu erwarten. Die angespannte Lage werde durch das Auftreten der Delta-Variante weiter verschärft und es müsse in Zukunft auch mit sogenannten Escape-Mutationen gerechnet werden. Damit sind Virusvarianten gemeint, vor denen die bereits vorhandenen Impfstoffe nicht – oder nur unzureichend – schützen.

Alle 16 Bundesländer hätten den Bundestag aufgrund dieser Ausgangslage einstimmig darum gebeten, die epidemische Lage zu verlängern, hieß es in dem Antrag weiter.

Wer war gegen die Verlängerung?

Die Grünen, die FDP und die AfD wollten keiner Verlängerung der "epidemischen Lage" zustimmen. Sie hatten jeweils alternative Anträge eingereicht, wie mit der Pandemie in Zukunft umgegangen werden sollte. Die AfD hält das Gesundheitssystem keineswegs an der Belastungsgrenze und sieht "keine Gefahr". Die Grünen und die FDP führen hingegen als Hauptargument die inzwischen hohe Impfquote auf, aufgrund derer die Gefahrenlage neu einzuschätzen sei.

"Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht", bemängelte FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die gar nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar."

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sieht das ähnlich. Sie sagte dem RND, sie halte eine unveränderte Verlängerung für falsch: "Wir brauchen jetzt eine Regelung, die für die neue Situation passt und der Zahl der Geimpften Rechnung trägt, kein Weiter-so". Es müssten die Voraussetzungen geschaffen werden "für eine rechtssichere befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen wie Masken, AHA-Regeln und Tests".

Warum wird die Lage trotzdem fortgeführt?

Im Bundestag zeichnete sich schon vor der Abstimmung eine deutliche Mehrheit für die Verlängerung ab. So kündigte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU) am Mittwoch im Deutschlandfunk an, dem Vorhaben trotz anfänglicher Bedenken nun doch zuzustimmen. Die Grundlage habe sich geändert, weil die Bundesregierung nunmehr den Inzidenzwert als entscheidenden Maßstab für Corona-Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz streichen wolle. Damit sei der Grundstock für eine Normalisierung gelegt.

Die geplante Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Gradmesser für Einschränkungen stand heute jedoch noch nicht zur Beratung an. Diese Neuregelung im Infektionsschutzgesetz könnte in einer weiteren Sitzung vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden. Künftig soll die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 entscheidend sein. Welche Zahl oder Zahlen hier konkret welche Maßnahmen nach sich ziehen werden, ist aber noch offen.

(jd mit Material der dpa-afxp)

Einkaufen an Ostern: Wann haben Bäcker und Supermärkte auf?

In ein paar Tagen ist es wieder so weit: Die Osterfeiertage stehen an. Für die meisten von uns bedeutet das vor allem eines: Schlemmen, was das Zeug hält! Denn zum Oster-Brunch mit Familie und Freund:innen gehören Schokohasen, Eier, Hefezopf und viele weitere Köstlichkeiten für die meisten von uns fest dazu.

Zur Story