Im Freiburger Mordprozess gegen den Asylbewerber Hussein K. hat das Gericht am Donnerstag nach mehr als einem halben Jahr Verhandlungsdauer das Urteil verkündet.
Die Richter verurteilten ihn nach Erwachsenenstrafrecht zu einer lebenslangen Freiheitstrafe wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung nach Erwachsenenstrafrecht — sein Anwalt hat nun angekündigt, dass er Revision einlegen wird.
Das Gericht stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
Das Gericht folgte mit dem Urteil, gegen den als Flüchtling nach Deutschland gekommenen K., weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die im Prozess auch eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte.
Diesbezüglich entschieden die Richter, dass diese angeordnet werden kann. Darüber muss aber erst ein Gericht entscheiden.
Hussein K. hatte zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der überregional beachtete Prozess hatte im September vergangenen Jahres begonnen.
Zu Alter und Herkunft von Hussein K. gab es widersprüchliche Angaben.
(pb/hd/afp/dpa)