Am 23. Februar 2025 sind die Deutschen zur Bundestagswahl aufgerufen.Bild: dpa / Michael Kappeler
Alltagsfrage
Die Bundestagswahl wird nach dem Ende der Ampelkoalition voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Darauf haben sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Rolf Mützenich, und CDU, Friedrich Merz, geeinigt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Wahltermin nach Auflösung des Bundestags bestimmen muss, erklärte den Zeitpunkt nach einem Gespräch mit den Fraktionsspitzen für "realistisch".
Damit findet erstmals eine Bundestagswahl im Februar statt. Die Bundesrepublik wird einen Wahlkampf über die Weihnachtszeit erleben, und nicht wie üblich in den Sommermonaten. Denn traditionell wird in Deutschland im Spätsommer oder Frühherbst gewählt. Seit 1998 fand jede Wahl im September statt.
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An den diesjährigen Weihnachts-Wahlkampf wird sich die Bevölkerung wohl auch zukünftig vorerst gewöhnen müssen, denn der Wahltermin hat Auswirkungen auf künftige Bundestagswahlen.
Wird jetzt immer im Winter gewählt?
Bei der Beantwortung dieser Frage hilft ein Blick ins Grundgesetz. In Artikel 39 ist die Dauer der Legislaturperiode geregelt. Grundsätzlich ist das Parlament für vier Jahre gewählt.
Die Legislaturperiode beginnt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl, wenn der Bundestag zusammentritt. Zum Ende der Legislaturperiode heißt es in der Verfassung: "Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt."
Bei einer Bundestagswahl am 23. Februar muss der Bundestag also spätestens am 25. März zusammentreten. Die nächsten regulären Parlamentswahlen 2029 müssten dann also zwischen Ende Januar und Ende März stattfinden. Gewählt würde also erneut zu Beginn des Jahres.
Ist zukünftig wieder eine Wahl im September möglich?
Die kurze Antwort lautet: Ja. Allerdings ist Geduld gefragt, denn es wird es wohl einige Zeit dauern, bis wir unser Kreuz wieder im September machen können. Um einen Wahltermin im Herbst zu erreichen, gibt es drei Optionen.
Option 1: Wahltermin wandert nach hinten
Der Spielraum von zwei Monaten, den das Grundgesetz beim Wahltermin vorgibt, bietet die Möglichkeit, den Wahltermin zurück in den Herbst wandern zu lassen. Allerdings würde das mehrere Legislaturperioden dauern.
Eine solche "Wahl-Wanderung" ist nicht ohne historisches Vorbild. Im Herbst 1982 zerbrach die sozialliberale Koalition unter SPD-Kanzler Helmut Schmidt, da die FDP die Seiten wechselte und den CDU-Oppositionsführer Helmut Kohl in einem konstruktiven Misstrauensvotum zum Kanzler wählte.
Damals noch in Bonn: Helmut Kohl leistet seinen Amtseid (1982).IMAGO images / Sven Simon
Kohl wollte sich die Legitimierung des Wahlvolkes sichern und erreichte über die Vertrauensfrage eine Neuwahl am 6. März 1983. Zuvor hatten alle Bundestagswahlen im September oder Oktober stattgefunden.
Bis die Wahlen wieder im September stattfanden, vergingen 15 Jahre. Über vier Legislaturperioden wurde der Wahltermin Stück für Stück Richtung Herbst geschoben. 1987 wurde im Januar, 1990 im Dezember, 1994 im Oktober und schließlich 1998 wieder im September gewählt.
Schlägt die Bundespolitik künftig einen ähnlichen Weg ein, würde das bedeuten, dass es frühestens 2041 wieder September-Wahlen gibt.
Option 2: Wahltermin wandert nach vorne
Der Wahltermin müsste nicht zwingend rückwärts im Kalender wandern, sondern könnte dies auch vorwärts tun. Denn, wenn der Bundestag im nächsten Jahr im März zusammentritt, könnte bei einem Wahltermin im März 2029, der Start der Wahlperiode im April erfolgen. So könnte der Termin Stück für Stück Richtung September rutschen. Frühestens wäre der Ziel-Monat so 2049 erreicht.
Allerdings müssten die Bundestagswahlen 2045 und 2041 so in den Sommerferien stattfinden, was diese Option eher unwahrscheinlich macht.
Option 3: Vorgezogene Neuwahlen
Option 1 und 2 stehen unter der Prämisse, dass die Legislaturperioden von vier Jahren auch tatsächlich eingehalten werden. Denn eine Wahl im September wäre auch durch vorgezogene Neuwahlen möglich.
"So wahr mir Gott helfe": Angela Merkel leistet ihren Amtseid (2005).Bild: imago images / Seeliger
Der Blick in die Geschichtsbücher zeigt: Auch das gab es in Deutschland schon ein Mal. Am 27. Juni 2005 stellte der damalige sozialdemokratische Bundeskanzler Gerhard Schröder nach einer krachenden Landtagswahl-Niederlage im SPD-Stammland Nordrhein-Westfalen die Vertrauensfrage, um eine Neuwahl zu erreichen.
Die fand schließlich am 18. September 2005 statt. Als Wahlsiegerin ging Angela Merkel hervor, die am 22. November 2005 zur Bundeskanzlerin gewählt wurde.
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