Politik
Analyse

Nach Vorschlag von Annalena Baerbock: Das spricht gegen eine Amtszeitbegrenzung

BERLIN, GERMANY - MARCH 19: Annalene Baerbock and Robert Habeck (not pictured), co-leaders of the German Greens Party, speak at a livestreamed, digital press conference to announce the party's po ...
Annalena Baerbock ist Parteivorsitzende und Kanzlerkandidatin der Grünen.Bild: Getty Images Europe / Sean Gallup
Analyse

Amtszeitbegrenzung für das Kanzleramt: Warum es unwahrscheinlich ist, obwohl es gute Gründe dafür gibt

06.05.2021, 18:0209.05.2021, 17:55
Mehr «Politik»

Dass bei der kommenden Bundestagswahl zum ersten Mal kein Amtsinhaber als Spitzenkandidat antritt ist ein Novum. Grünen-Chefin Annalena Baerbock findet das gut, erklärte sie dem "Spiegel": Man sehe, wie viel Bewegung es gebe, "wenn zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik alle Parteien gefordert sind, etwas Neues zu wagen, weil eben kein amtierender Kanzler oder amtierende Kanzlerin noch mal antritt."

"Wir sollten auch die Begrenzung der Amtszeit einer Kanzlerin und eines Kanzlers in den Blick nehmen", erklärte sie weiter und tritt damit eine Debatte los, die bereits mehrfach geführt wurde. Auch SPD-Altkanzler Gerhard Schröder hatte sich für eine Amtszeitbegrenzung auf zwei Legislaturperioden ausgesprochen – trat dann 2005 aber selbst auch ein drittes Mal an und verlor gegen Angela Merkel.

Und tatsächlich gibt es einige gute Gründe für eine Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzlerinnen bzw. Bundeskanzler. Warum es trotzdem sehr wahrscheinlich nicht dazu kommen wird, erklärt der folgende Artikel.

Pro: Regelmäßig frischer Wind im Kanzleramt

Vor Angela Merkel (16 Jahre) waren Konrad Adenauer (14 Jahre) und Helmut Kohl (16 Jahre) die Bundeskanzler, die am längsten im Amt waren. Gerne wird argumentiert, dass die langen Amtszeiten dazu geführt haben, dass Stabilität in die Politik eingekehrt ist. Auf der anderen Seite wird aber beiden Kanzlern und der Kanzlerin attestiert, während der letzten Amtszeit Reformen verpennt und sich auf der eigenen Macht ausgeruht zu haben.

Dass Angela Merkel im Gegensatz zu ihren Vorgängern nun freiwillig das Amt abgibt, ist ein mutiger Schritt, den sich viele auch von Helmut Kohl gewünscht hätten. Mit einer Amtszeitbegrenzung müsste man sich aber nicht auf den Mut und den Willen einzelner Entscheidungsträger verlassen. Dann wäre klar, dass beispielsweise alle acht Jahre ein neuer Wind im Bundeskanzleramt weht.

Und das hätte Vorteile: Gerade Angela Merkel wird nachgesagt selbst nie wirklich politische Visionen entwickelt oder verfolgt zu haben. Ihr ehemaliger Berater, Werner Weidenfeld, erklärte gegenüber watson: "Der Kanzlerin ist in all den 16 Jahren viel gelungen. Aber sie hat nie eine wirkliche Strategie dargelegt." Das wurde in den vergangenen Jahren und insbesondere während der Corona-Pandemie immer offenkundiger.

"Wenn jemand immer wiedergewählt wird, bestärkt es ihn in der Überzeugung, dass er im Großen und Ganzen alles richtig macht und er als Person alternativlos ist. Das ist gefährlich."
Staatsrechtler Christoph Degenhardt gegenüber der "Welt"

Auch der Staatsrechtler Christoph Degenhardt findet es kritisch, wenn Kanzler zu lange an der Macht bleiben. Er erklärte gegenüber der "Welt": "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und lebt vom Wechsel, der Alternative und der Begrenzung der Macht", so Degenhart. "Wenn jemand immer wiedergewählt wird, bestärkt es ihn in der Überzeugung, dass er im Großen und Ganzen alles richtig macht und er als Person alternativlos ist. Das ist gefährlich."

Kritiker sagen daher, dass es bereits vor Jahren einen Wechsel an der Spitze der Bundesrepublik gebraucht hätte, um für neue Innovationen und Impulse zu sorgen. Bürokratieabbau, Digitalisierung, Rentenreform. Die Akten mit wichtigen Projekten stapeln sich auf dem Schreibtisch des Bundeskanzleramtes und suchen einen Mutigen, der sie aufhebt und anpackt. Das war Angela Merkel in den vergangenen vier Jahren definitiv nicht.

Contra: Die Bundesregierung ist weniger stabil

Im Gegensatz zu Ländern, in denen eine Amtszeitbegrenzung gilt, wie den USA, wählen wir in Deutschland die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nicht direkt. Bei der Bundestagswahl wird der Bundestag gewählt und dieser wählt anschließend eine Kanzlerin oder einen Kanzler. Das ist ein entscheidender Unterschied, der immer wieder von Kritikern einer Amtszeitbegrenzung hervorgebracht wird, auch von Angela Merkel selbst: Es würde in die freie Entscheidung der Wähler, Parteien und Abgeordneten eingreifen.

Außerdem ist das Amt des Bundeskanzlers in Deutschland nicht vergleichbar mit dem Amt des französischen Staatspräsidenten oder dem US-Präsidenten. Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler haben viel mehr eine moderierende Funktion und sollen zwischen den einzelnen Ministerien vermitteln. Auch deshalb wird argumentiert, dass eine Amtszeitbegrenzung in Deutschland weniger wichtig ist, als in einer Präsidialdemokratie, bei der der Präsident enorme Macht bei sich bündelt.

"Die Regierungsstabilität war ein wesentliches Ziel der Mütter und Väter des Grundgesetzes und würde geopfert werden."
Politikwissenschaftler Wolfgang Jäger gegenüber der "Welt"

Ein weiterer wichtiger Grund, der gegen eine Amtszeitbegrenzung spricht, ist der, dass ein Wechsel der Regierenden auch immer mit Instabilität einhergeht. Der Freiburger Politikwissenschaftler Wolfgang Jäger erklärte gegenüber der "Welt": "Die Regierungsstabilität war ein wesentliches Ziel der Mütter und Väter des Grundgesetzes und würde geopfert werden." Er befürchtet, dass durch die permanenten Nachfolgediskussionen Chaos entstehen könnte.

Außerdem hat die Begrenzung der Präsidentschaft in den USA auf zwei Legislaturperioden gezeigt, dass US-Präsidenten zum Ende ihrer zweiten Amtszeit zur "lame duck" (dt. lahmen Ente) werden können. Damit bezeichnet die Politikwissenschaft Staats- und Regierungschefs, die keine Machtbasis mehr haben, weil ihr baldiges Ende aufgrund der mangelnden Wiederwahl bereits feststeht. Das macht US-Präsidenten insbesondere außenpolitisch oft handlungsunfähig, da das Gegenüber weiß, dass der Verhandlungspartner mögliche Abkommen nicht mehr wird umsetzen können.

Darum ist es unwahrscheinlich, dass die Amtszeit begrenzt wird

Ob nun eine Amtszeitbegrenzung kommt, hängt auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Im Grundgesetz heißt es zum Thema Kanzlerwahl: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt." Eine Regelung zu Wiederwahlmöglichkeiten ist dort nicht vorgesehen. Für eine Änderung des entsprechenden Paragrafen bräuchte es die Stimmen von jeweils zwei Dritteln des Bundestags und des Bundesrats. Hierfür wären die Volksparteien SPD und CDU/CSU notwendig, um eine Neuregelung durchzusetzen.

"Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Dass die Union für eine solche Regelung stimmen wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Bisher hatte sie immer davon profitiert, mit dem Amtsinhaber in den Wahlkampf gehen zu können. Und es waren auch ausschließlich CDU-Kanzler bzw. Angela Merkel, die mehr als zwei Legislaturperioden im Amt waren. Ohne die CDU wird es allerdings schwierig werden eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu erlangen. Zwar liegt die Union in Umfragen unterhalb der 30 Prozent, aber einschließlich Direktmandate könnte sie abermals gut ein Drittel der Sitze für sich verbuchen und entsprechende Gesetzesvorhaben zur Amtszeitbegrenzung blockieren.

Russland setzt auf sexualisierte Gewalt: Ukraine-Soldat bricht mit Tabuthema

Triggerwarnung: Im folgenden Text werden sexualisierte Gewalthandlungen geschildert, die belastend und retraumatisierend sein können.

Zur Story