Zwei Abgeordnete des Bundestag schlugen Profit aus der Corona-Krise.Bild: www.imago-images.de / Christoph Hardt
Analyse
10.03.2021, 15:0210.03.2021, 18:10
Die Affäre um Bundestagsabgeordnete, die sich in der Corona-Krise bereichert haben sollen, erschüttert seit Tagen die Union. Sowohl Nikolas Löbel, ein Abgeordneter der CDU, als auch Georg Nüßlein, der für die CSU im Bundestag sitzt, sollen Maskenverkäufe vermittelt und davon selbst finanziell profitiert haben. Das Vorgehen der beiden löste intern wie parteiübergreifend Kritik aus.
Beide Politiker sind inzwischen auf Druck hin aus ihren Parteien ausgetreten, Löbel hat zudem sein Mandat im Bundestag niedergelegt. Nüßlein hat seinen Sitz im Bundestag hingegen behalten und will sich nach den kommenden Wahlen im September aus der Politik zurückziehen.
Viele Abgeordnete des Bundestages gehen neben ihrer politischen Tätigkeit auch noch anderen Berufen nach. Auch Nebenverdienste sind für Politiker nicht grundsätzlich verboten. Was genau ist aber in den Fällen passiert, die jetzt für Schlagzeilen sorgen? Und warum genau sind die Nebeneinkünfte von Nüßlein und Löbel problematisch?
Was ist passiert?
In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass sowohl Georg Nüßlein als auch Nikolaus Löbel finanziell von der Corona-Pandemie profitiert haben sollen – beide durch den Verkauf von Schutz-Masken. Beide Politiker vermittelten dabei Maskenhersteller an mögliche Abnehmer.
Nüßlein soll über seine eigene Firma einen hessischen Hersteller für medizinische Schutzmasken an staatliche Stellen vermittelt haben, darunter das Bundesgesundheitsministerium, das Innenministerium und die Bayerische Staatsregierung. Für diese Vermittlungstätigkeit soll Nüßleins Firma eine Rechnung über 660.000 Euro an den Hersteller geschickt haben.
Auch Löbel hat von dem Geschäft mit Schutzmasken profitiert: Der ehemalige CDU-Politiker schickte im vergangenen April E-Mails an eine Reihe von Firmen, teilweise von seinem Bundestags-Mailkonto. Zu diesem Zeitpunkt war die Corona-Pandemie schon in vollem Gange und es gab Lieferengpässe bei medizinischer Schutzkleidung und insbesondere bei Schutzmasken. Löbel bot den Firmen – darunter ein Betreiber von Seniorenheimen – daher an, ihnen Maskenlieferungen über seine persönlichen Kontakte zu vermitteln. Für jede über ihn bezogene Maske wollte Löbel allerdings eine Provision. Insgesamt hat er damit nach eigenen Angaben rund 250.000 Euro verdient.
Der ehemalige CDU-Abgeordnete Nikolaus Löbel.Bild: dpa / J
Diese Geschäfte lösten nach ihrem Bekanntwerden große Empörung aus. Beide Abgeordnete waren viel Kritik ausgesetzt, auch aus ihren eigenen Parteien. CSU-Chef Markus Söder sprach im ZDF etwa von "parteilichen Konsequenzen" für Georg Nüßlein. CDU-Chef Armin Laschet sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, wer solche Geschäfte mache, sei kein Volksvertreter. Laschet ergänzte: "Und der muss das Parlament auch schleunigst verlassen."
Den Rücktrittsforderungen kam bisher nur Löbel nach. Zunächst wollte der Politiker sein Amt im Bundestag bis August weiterführen, kündigte dann aber am Montag seinen Rücktritt von allen politischen Funktionen an. Nüßlein ist aus der CSU ausgetreten, hält aber weiterhin an seinem Sitz im Bundestag fest. Beide Politiker kriegen es jetzt aber auch mit der Staatsanwaltschaft zu tun.
Ist das nur unmoralisch oder auch illegal?
Allgemein ist es Abgeordneten erlaubt, neben ihrer Tätigkeit im Bundestag weitere Aufträge auszuführen und damit auch weitere Nebeneinkünfte zu generieren. Laut Abgeordnetenwatch.de bezieht jeder dritte Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten.
Neben ihren monatlichen Diäten in Höhe von 10.083 Euro haben Abgeordnete in der laufenden Legislaturperiode so zusätzlich über 25 Millionen Euro eingenommen. Besonders häufig ist das in der FDP-Fraktion, dort beziehen 53 Prozent der Abgeordneten Nebeneinkünfte – während die Grünen mit 13 Prozent die geringste Quote an zusätzlich Verdienenden aufweisen.
Tätigkeiten neben dem Job als Abgeordneter sind damit ausdrücklich erlaubt – solange die "Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit" steht, wie es im Abgeordnetengesetz festgelegt ist. Zudem müssen Abgeordnete Nebentätigkeiten dem Bundestagspräsidium melden und zusätzliche Einkünfte ab 1.000 Euro veröffentlichen.
Löbel spricht von mangelnder Sensibilität
Kritik am Vorgehen Nüßleins und Löbels gibt es nun auf zwei Ebenen. Da ist zum einen die moralische Frage: Ist es okay, dass die beiden Abgeordneten sich in ihrer Position an einer Pandemie bereichern? Ist es vertretbar, die eigene Machtposition zu nutzen, um aus einer Krise persönlich Profit zu schlagen?
Dass es nicht gut aussieht, als Politiker an einer Krise verdienen zu wollen, die viele Menschen ihre wirtschaftliche Sicherheit und andere sogar das Leben gekostet hat, ist wohl inzwischen beiden Abgeordneten klar. Löbel sprach in diesem Zusammenhang von einer "mangelnden Sensibilität" seinerseits.
Zum anderen stellt sich aber auch die Frage, ob die beiden Fälle strafrechtlich relevant sind. Wie der "Mannheimer Morgen" berichtete, prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Löbel eingeleitet wird.
Der ehemalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein.Bild: imago images / Jens Schicke
Nüßleins Häuser wurden durchsucht
Bei Nüßlein sind die Strafverfolgungsbehörden schon einen Schritt weiter: Ende Februar hob der Bundestag die Immunität Nüßleins auf, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Abgeordneten einleiten konnte. Anschließend durchsuchte die Polizei seine Büros, sein Haus und weitere Objekte in Liechtenstein und Deutschland. Denn: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nüßlein aufgrund eines Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung.
Während Abgeordnete durchaus Nebentätigkeiten ausführen können, müssen sie diese immer sauber von ihrer politischen Arbeit trennen. Sie dürfen für die Ausübung ihres Mandats "keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen", heißt es im Abgeordnetengesetz. Bei Nüßlein besteht der Verdacht, dass er eben diesem Gebot der Trennung nicht ausreichend nachgekommen ist und sich damit der Bestechlichkeit schuldig gemacht haben könnte.
Zudem soll der CSU-Politiker auf die 660.000 Euro Vermittlungsgebühren keine Unternehmenssteuer gezahlt haben, weshalb zusätzlich Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung gegen ihn laufen. Wie aber Nüßleins Anwalt gegenüber dem ZDF betont, spricht die Staatsanwaltschaft "ausdrücklich und ausschließlich von einem Anfangsverdacht". Das heißt: Es wird ermittelt, einen handfesten Strafvorwurf gibt es aber noch nicht.
Braucht es strengere Regeln für Abgeordnete?
Die beiden Vorfälle haben eine Debatte neu entfacht, die Deutschland immer wieder beschäftigt. Es geht um die Grenze zwischen einfacher Nebentätigkeit und Korruption – und um die Frage, wo normale Lobbyarbeit in der Politik aufhört und wo Bestechung beginnt.
Im vergangenen Jahr ließen die Nebengeschäfte des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor genau diese Frage aufkommen. Amthor warb bei Parteifreunden für das IT-Unternehmen "Augustus Intelligence". Später kam heraus, dass er selbst Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 Euro an dem Unternehmen hielt und Mitglied im Leitungsgremium der Firma war.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor.Bild: dpa / Bernd Wüstneck
"Wie die aktuellen Fälle oder auch der Fall Amthor im letzten Jahr zeigen, benutzen einige Parlamentarier ihre Rolle als Abgeordnete, um Firmen privilegierten Zugang zu Politik und Verwaltung zu schaffen", erklärt dazu Norman Loeckel, Leiter der Arbeitsgruppe transparente Verwaltung bei Transparency International – eine Nichtregierungsorganisation, die sich gegen Korruption einsetzt. Über Nüßlein und Löbel sagt er:
"Die Abgeordneten haben das Vertrauen und die Erwartung der Bevölkerung in den Bundestag beschädigt, sich für das Gemeinwohl einzusetzen – anstelle der persönlichen finanziellen Interessen der Parlamentarier. Gerade in Hinblick auf die Corona-Maßnahmen und deren Härten für die Bevölkerung entsteht hier ein verheerender Eindruck."
Für Loeckel weisen die Vorfälle jedoch vor allem auf ein tieferlegendes Problem hin: "Sowohl Nebentätigkeiten der Abgeordneten als auch der Lobbyismus in Deutschland sind noch völlig unzureichend geregelt."
Ein Problem ist laut Loeckel, dass Parlamentarier nicht genau angeben, wie viel an Nebeneinkünften sie bekommen. Für die Angabe von Nebeneinkünften gilt ein zehnstufiges System. Einkünfte werden nur in diesen Stufen angegeben: Stufe eins steht beispielsweise für einmalige oder regelmäßige Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe zwei für Einkünfte bis 7.000 Euro und so weiter. Das ganze geht bis Stufe zehn, in der sich Einkünfte von über 250.000 Euro bewegen – diese letzte Stufe ist nach oben hin offen. Abgeordnete mit Nebenjob müssen also lediglich angeben, in welcher Stufe sie sich bewegen, aber nicht wie viel genau sie verdienen.
Eine "Placebo-Lösung"
Das soll sich aus Loeckels Perspektive ändern:
"Einnahmen aus Nebentätigkeiten sollten genau beziffert werden, anstelle der existierenden, nach oben offenen Stufen. Dazu gehört im Grunde auch die Angabe des zeitlichen Umfangs – denn einerseits soll das Abgeordnetenmandat im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen. Andererseits ist dies erforderlich, um die Angemessenheit der Vergütung einschätzen zu können."
Einen ersten Versuch der weiteren Regulierung von Lobbyismus unternimmt die große Koalition derzeit. Vergangene Woche haben sich SPD und Union auf die Einführung eines sogenannten Lobbyregisters geeinigt. Darin müssen sich zukünftig alle Interessenvertreter eintragen, die mit Regierung oder Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen. Das Register soll zudem öffentlich einsehbar sein. So soll künftig transparenter werden, welche Interessenvertreter möglicherweise Einfluss in der Politik nehmen.
Für Loeckel von Transparency International ist diese neue Lobby-Regelung aber nur eine "Placebo-Lösung zur Beruhigung der Bevölkerung". Er kritisiert, dass aus dem Register nicht hervorgeht, zu welchen Themen Lobbyisten aktiv werden. "Wir fordern einen legislativen Fußabdruck, sodass offen gelegt wird, wessen Vorschläge bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen eingeflossen sind."
Loeckel fordert zudem, dass Abgeordnete auch selbst weiterhin Lobbyarbeit betreiben können – aber ohne Gegenleistung. "Abgeordnete sollten allgemein keine Lobbytätigkeit übernehmen dürfen, aus der sie einen finanziellen Vorteil ziehen. Das sollte so in den Verhaltensregeln des Bundestages aufgenommen werden."