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Bundestagswahl: Wer in Deutschland kein Wahlrecht hat – und wer es einfordert

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Die Politik betrifft Minderjährige in ihrer Lebenszeit am längsten, mitentscheiden dürfen sie aber nicht.Bild: iStock / Getty Images Plus / DariaZu
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22,6 Millionen Menschen dürfen in Deutschland nicht wählen. Ist das gerecht? Von Kinderwahlrecht und Staatsbürgerschaft

24.09.2021, 11:35
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"Soll ich am Sonntag zur Bundestagswahl gehen? Und welche Partei möchte ich überhaupt wählen?" – etwa 60,4 Millionen Wahlberechtigte grübeln derzeit über diese Fragen, und viele von ihnen werden wohl gar nicht erst zur Urne gehen.

Schade, denn damit verschenken sie ein Privileg, das 22,6 Millionen Menschen in Deutschland nicht besitzen: So viele Personen (mehr als jeder vierte Einwohner!) sind gar nicht berechtigt, ihre Stimme abzugeben. Und das, obwohl die politischen Entscheidungen im Land natürlich auch sie betreffen.

Ist das gerecht? Und wen trifft das überhaupt? watson hat einen Blick darauf geworfen, welche Personen in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und bei Kritikern nachgefragt, was sie daran gerne ändern würden.

Menschen unter 18 Jahren

Erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erlangt man das Wahlrecht auf Bundesebene. Das bedeutet: Rund 13 Millionen Deutsche dürfen nicht über ihre Zukunft entscheiden. "Von den Entscheidungen, die heute getroffen werden, sind sie am längsten betroffen", gibt Isa Zimmermann vom Deutschen Familienverband (DFV) im Gespräch mit watson zu Bedenken. "Die Politik muss gezwungen sein, sich mit jugend- und familienpolitischen Fragen intensiv auseinanderzusetzen und die Interessen von jungen Menschen nachhaltig zu verfolgen."

Am häufigsten diskutiert, wird eine Herabsetzung des Wahlalters um zwei Jahre. In elf Bundesländern dürfen 16-Jährige zumindest schon auf Kommunalebene wählen, die Bundestagswahl ist jedoch weiterhin erst ab 18 Jahren möglich. Der letzte Antrag zur Herabsetzung durch die Grünen wurde erst am 21. Mai dieses Jahres abgelehnt.

Wählen ab 16 Jahren sei sowieso zu zaghaft, findet der DFV. "Bei einer schlichten Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bleiben immer noch Millionen Stimmen von Kindern und Jugendlichen unberücksichtigt. Die richtige Lösung ist deshalb das Wahlrecht ab Geburt", so Zimmermann dazu. Dabei würden die Eltern stellvertretend das Wahlrecht für ihre Kinder ausüben, bis diese wahlmündig sind. Das sei auch in Anbetracht der demografischen Lage in Deutschland fair, da die Politik sonst vor allem die Interessen der älteren Wähler berücksichtigen würde, wie der DFV zur Kampagne "Wahlrecht ab Geburt" erklärt. Die Politik soll dadurch wieder zukunftsorientierter die Interessen der deutschen Bevölkerung abdecken.

"Mehr als 13 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Von den Entscheidungen, die heute getroffen werden, sind sie am längsten betroffen."
Isa Zimmermann, DVF gegenüber watson

Das Wahlrecht, wie es derzeit besteht, mache Kinder und Jugendliche hingegen zu Bürgern zweiter Klasse. "Jungen Menschen wird das Wahlrecht vorenthalten und lediglich zugetraut, an fiktiven Wahlen ohne politische Relevanz teilzunehmen", so Zimmermann. Dabei sei das Argument, Kinder seien noch nicht reif für politische Entscheidungen, ein fadenscheiniges. "Auch jetzt schon ist das Wahlrecht nicht abhängig von Beurteilungs- und Verstandesreife der Wahlberechtigten, sondern einzig von ihrem Alter", schließt sie.

Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Wer keinen deutschen Pass besitzt, also ein ausländischer Staatsbürger ist, darf in Deutschland auf Bundesebene nicht wählen – selbst wenn er seit Jahrzehnten hier lebt, hier arbeitet und Steuern zahlt. "Der Ausschluss betrifft rund 14 Prozent der Erwachsenen in Deutschland – mit einer steigenden Tendenz", sagt dazu Karoline Zinßer von "Die Vielen e.V." gegenüber watson. Diese Menschen würden im Durchschnitt bereits seit 15 Jahren in Deutschland leben, dürften aber nicht bei der politischen Vertretung ihrer Anliegen mitentscheiden. "Das macht sie zu Einwohnern und Einwohnerinnen zweiter Klasse – nämlich zu Menschen ohne volle Bürgerrechte."

"Die fehlende Repräsentation schwächt unsere Demokratie, weil bestimmte Perspektiven fehlen und Menschen das Recht auf die Mitgestaltung unserer Gesellschaft vorenthalten wird."
Karoline Zinßer von "Die Vielen" gegenüber watson

"Die Vielen" ist ein Verein, der größtenteils aus Kulturschaffenden besteht, und genau das ändern will. Im Rahmen ihrer Kampagne "Die Parlamente den Vielen" befragten sie Menschen ohne Wahlrecht in Deutschland zu dem Thema und machten ihre Stimmen auf diese Weise öffentlich. Wie ein Wahlrecht für ausländische Staatsbürger in Deutschland konkret umgesetzt werden könnte, dazu gäbe es "verschiedene Vorschläge", sagt Zinßer: "Kriterien könnten zum Beispiel die Aufenthaltsdauer oder eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung sein", wie es zum Beispiel in Neuseeland gilt.

Es sei eine häufige Forderung, dass Menschen sich einbürgern lassen, führt Zinßer weiter aus. Da der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft unter anderem aber an Einkommen und Vermögen geknüpft sei, schließe das ärmere Menschen aus. Auch aus dem finanziellen Gesichtspunkt heraus sei die "Verknüpfung des Wahlrechts mit der Staatsbürgerschaft problematisch", eine Reform nötig. Die Petition "Nicht ohne uns 14 Prozent" setzt sich ebenfalls dafür ein, dass Menschen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, auch hier wählen dürfen. Sie sagen: 14 Prozent "sind fast zehn Millionen Stimmen die wieder nicht vertreten werden. Zusammen sind wir mehr als die Gesamtbevölkerung Österreichs!"

Straftäter

In sehr speziellen Fällen kann auch Straftätern in Deutschland das Wahlrecht aberkannt werden. Das passiert zum Beispiel, wenn Straftaten begangen wurden, die sich direkt gegen den demokratischen Prozess richten, wie zum Beispiel Wahlfälschung, Abgeordnetenbestechung oder Landesverrat. Die Aberkennung des Wahlrechts muss durch einen Richter erfolgen und ist zeitlich begrenzt.

Hohe Hürden für Obdachlose...

Wohnungslose Deutsche haben zwar theoretisch das Recht zu wählen, in der Realität sind sie aber oft gar nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, da sie keine Meldeadresse haben. Sie erhalten keine Wahlbenachrichtigung und werden ohne die entsprechenden Dokumente an den Wahlkabinen abgelehnt.

Obdachlose Menschen müssen also selbstständig einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Dabei müssen sie auch angeben, in welcher Gemeinde sie sich die vergangenen drei Monate vor der Wahl aufgehalten haben – denn danach richtet sich der Wahlort. Diese bürokratische Hürde erschwert die politische Teilnahme massiv. Immerhin: Vielerorts unterstützen Ehrenamtliche von Obdachloseneinrichtungen und -hilfswerken die Betroffenen gezielt bei der Antragsstellung.

...und Auswanderer

Erschwerte Bedingungen gelten ebenfalls für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben. Auch sie haben im Prinzip weiterhin das Wahlrecht, allerdings nur, wenn sie in den vorausgegangenen 25 Jahren mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gelebt haben. Um ihr Wahlrecht einzufordern, müssen diese sogenannten "Auslandsdeutschen" dies nachweisen. Die Bundesregierung fordert von ihnen, dass sie "vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen".

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