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Deutschland
Bundesinnenminister Horst Seehofer neuste Idee ist ein echter Zungenbrecher. Sie trägt den Namen "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Dahinter verbergen sich strengere Abschiebe-Regeln. Sie sollen es abgelehnten Asylsuchenden in Deutschland erschweren, ihre eigene Abschiebung zu verhindern.
Am Mittwochvormittag hat das Kabinett das Gesetz beschlossen. Doch allzu geordnet lief die Debatte dazu nicht ab: Denn das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sorgt für Ärger in der Union.
Warum es Streit um Seehofers neue Knallhart-Regeln gibt und was sich mit seinem Gesetzentwurf überhaupt ändert, erklären wir euch hier.
Das sind die neuen Abschiebe-Regeln
- Mit dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" soll die Möglichkeit ausgeweitet werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung für kurze Zeit in Haft zu nehmen. Verweigern die betroffenen Personen bei der Identitätsklärung die Mitarbeit mit den Behörden, sollen sie diese "Mitwirkungshaft" genommen werden.
- Die Personen sollen dabei auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden können, was bisher durch das deutsche Gesetz nicht möglich war.
- Für Geflüchtete, die ihre Identität verschleiern, soll dem Gesetzentwurf zufolge der neue Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" eingeführt werden.
Das Kabinett hat auch eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen:
Dafür ist Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verantwortlich. Die Reform sieht eine Erhöhung der Sätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro vor. Asylbewerber, die in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, erhalten nur 136 Euro.
Was an Seehofers Gesetzentwurf kritisiert wird
Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" brachte Seehofer Kritik von allen Seiten ein.
Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte der "Augsburger Allgemeinen":
"Die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen wäre ein rechtswidriger Systembruch."
Das Europarecht verbiete es, abgelehnte Asylbewerber zusammen mit verurteilten Straftätern unterzubringen.
Thomae kritisierte auch, dass Flüchtlinge mit neuen Duldungs-Status schlechter gestellt seien, wenn sie keine Reisepässe vorlegen wollten.
Aber auch aus den eigenen Reihen erfolgte eine Attacke auf Seehofer. Einigen Unionspolitikern sind die neuen Regeln nicht streng genug.
Ein nicht genannter Innenpolitiker der Union kritisierte den Innenminister im Gespräch mit FAZ.net schon vor Beschluss des Gesetzentwurfs dafür, der SPD zu weit entgegen gekommen zu sein:
"Seehofer ist nicht mehr in der Lage, das fachlich-sachliche Minimum durchzusetzen."
Auch der Vorsitzende der migrationskritischen "Werteunion", Alexander Mitsch, machte Seehofer gegenüber FAZ.net schwere Vorwürfe:
"Das eigentlich richtige und wichtige Gesetz zur geordneten Ausreise wurde in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Widerstand der SPD weichgespült und greift in einigen Punkten, etwa bei der Abschiebehaft, zu kurz und muss daher verschärft werden."
quelle: FAZ.net
Die SPD war vor dem Beschluss von Seehofers Gesetz unzufrieden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Asylbewerbern, die sich nicht ausreichend um einen Pass kümmern, Bußgelder drohen können.
"Das bloße Verhängen von Bußgeldern führt zu keiner zusätzlichen Rückführung", sagte SPD-Innenexperte Burkhard Lischka dazu kürzlich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die SPD stimmte dem Gesetzentwurf aber nun dennoch zu.
Unterstützung erhielt Seehofer dagegen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg nannte den Gesetzentwurf ein "geeignetes und gutes Instrument", um eine Überforderung der Städte und Gemeinden zu vermeiden, wie er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte.
(ll/dpa)
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