Während des Sommers war der Berliner Mauerpark sehr gut besucht. Jetzt müssen sich die Besucher wieder einschränken.Bild: imago images / Andreas Friedrichs
Deutschland
15.10.2020, 14:1315.10.2020, 14:14
Die Nationale Akademie der Wissenschaften
Leopoldina sieht die neu aufgestellten Corona-Regelungen der
Bund-Länder-Runde als unzureichend an. "In den kommenden Tagen und
Wochen kann die Eindämmung der Pandemie nur noch dann gelingen, wenn
die Bundesländer verpflichtende und einheitliche Schutzmaßnahmen
vereinbaren und durchsetzen", sagte der Präsident der Leopoldina,
Gerald Haug, am Donnerstag in Halle. Dazu gehöre, bereits ab 35
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben
Tagen strengere Maßnahmen verpflichtend einzuführen. Bislang sei dies
als Empfehlung formuliert.
Leopoldina: Maßnahmen nicht dem Ziel angemessen, einen Lockdown zu verhindern
Ziel sei es, einen erneuten Lockdown zu verhindern. "Nur so wird das
Vertrauen in die politischen Entscheidungen und die Einsicht in die
Notwendigkeit der Maßnahmen gestärkt", teilte die Leopoldina mit.
Die Länderchefs hatten sich im Kanzleramt mit Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) am Mittwoch unter anderem auf eine erweiterte
Maskenpflicht geeinigt. Sie soll ab 35 Neuinfektionen je 100.000
Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter
beziehungsweise länger zusammenkommen. In Regionen mit stark
steigenden Corona-Zahlen werden private Feiern außerdem künftig
generell auf maximal zehn Teilnehmer und zwei Hausstände begrenzt.
Die Begrenzung gilt bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Drastische Maßnahmen bei Überschreitung des Grenzwertes
Ab diesem Wert dürfen sich künftig auch nur noch maximal zehn
Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen
den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf
Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert. Ebenfalls
bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll eine
Sperrstunde um 23.00 Uhr für die Gastronomie verhängt werden. Bars
und Clubs sollen geschlossen werden. Die Frage der umstrittenen
Beherbergungsverbote wurde hingegen vertagt.
(vdv/dpa)
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