Ein neues Einkaufskonzept soll die Öffnung des Einzelhandels ermöglichen.Bild: IMAGO / Ralph Peters
Deutschland
Die Corona-Regeln werden an diesem Montag in
vielen Bundesländern gelockert: Mehr Kontakte sind erlaubt, und auch
zum Shoppen oder ins Museum darf man vielerorts wieder gehen. Die
Neuregelungen gehen auf die Beschlüsse von Bund und Ländern vom
vergangenen Mittwoch zurück. Auch die Schulen gleiten so langsam
wieder in den Präsenzunterricht - jedoch regional sehr
unterschiedlich. Die wichtigsten Änderungen:
Kontakte
Fünf Menschen aus zwei Haushalten sollen sich den
Bund-Länder-Beschlüssen zufolge wieder treffen dürfen. Die Länder
setzen diese Regelung auch um, mancherorts gelten die Lockerungen
bereits. Sachsen-Anhalt geht sogar über die Vereinbarungen hinaus:
Hier dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit maximal fünf
Menschen eines zweiten Hausstands treffen; Kinder unter 14 Jahre
werden dabei nicht mitgezählt.
Einkaufen
Der Einzelhandel darf bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
von weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Termine fürs
Shoppen vergeben, bei einer Inzidenz unter 50 dürfen die Läden für
eine begrenzte Kundenzahl geöffnet werden. Die Länder setzen diese
Vorgabe entweder landesweit oder nach Regionen ausdifferenziert um.
Unterschiede in den einzelnen Bundesländern
In Berlin (Montag Feiertag), Baden-Würtemberg, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt darf ab Montag
mit Termin eingekauft werden, im Saarland flächenabhängig mit mehr
Kunden als bisher. Auch in Nordrhein-Westfalen wird Termin-Shopping
möglich – offen war dort zuletzt noch, wie mit Regionen mit niedriger
Inzidenz verfahren wird.
In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein entscheiden die
regionalen Zahlen, ob der Handel in einigen Regionen auf die
Terminvergabe verzichten kann. In Thüringen ist die Öffnung des
Einzelhandels wegen einer Inzidenz von über 100 vorerst vertagt, ab
dem 15. März dürfen aber Baumärkte Terminshopping anbieten.
Kultur
Ähnliche Regelungen wie beim Einkaufen gelten auch für
die Öffnung von Museen oder Galerien. Sie dürfen in den meisten
Bundesländern ab Montag unter Auflagen öffnen oder zumindest Termine
vergeben, in einigen Ländern bleibt die regionale Inzidenz der
Maßstab. Faktisch könnte es aber eine Woche länger dauern, bis die
Häuser die Öffnungen organisatorisch umsetzen können, wie aus einigen
Bundesländern zu hören war. In Sachsen soll dieser Öffnungsschritt
erst ab dem 15. März erfolgen. In Thüringen ist von einer Öffnung von
Museen oder Galerien vorerst keine Rede.
Kosmetik und Co.
Friseure sind schon seit dem 1. März geöffnet.
Weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen
sollen ab Montag wieder unter strengen Auflagen erlaubt werden. Was
genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden – meist
sind damit Kosmetik, Nagelpflege, Massage oder auch Tattoostudios
gemeint. Kann nicht durchgehend eine Maske getragen werden, soll
vorher getestet werden. In Thüringen soll dieser Schritt erst am 15.
März erfolgen.
Sport
Zehn Menschen dürfen laut Bund-Länder-Beschluss an der
frischen Luft kontaktfrei Sport treiben, wenn die Inzidenz unter 50
liegt – bei einem Wert bis zu 100 können immerhin fünf Menschen aus
zwei Haushalten draußen Sport machen. Kinder bis 14 Jahren dürfen
draußen in Gruppen bis zu 20 Sport machen. Auch hier folgen die
meisten Länder weitgehend den Beschlüssen. In Hessen können auch
Einzeltermine für Fitnessstudios gebucht werden. Berlin senkt die
Altersgrenze für Kindergruppen auf 12 herab. In Thüringen ist die
nötige Inzidenz für diesen Öffnungsschritt noch nicht erreicht.
Schulen
An den Schulen wird der Präsenzunterricht langsam wieder
hochgefahren. Die Länder verfahren hier sehr unterschiedlich. In
Berlin waren bisher nur die 1. bis 3. Klassen im Wechselunterricht
zurück, ab Dienstag kommen auch die 4. bis 6. Klassen. In den
Grundschulen der Stadt Bremen herrscht seit dem 1. März wieder
Präsenzunterricht und Wechselunterricht ab der fünften Klasse. Die
jeweiligen Abschlussklassen sollen Klausuren in Präsenz schreiben. Ab
dem 15. März sollen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz Grundschüler
in Bayern, wieder in den normalen Präsenzunterricht einsteigen können – Schüler an weiterführenden Schulen können in den Wechselunterricht.
In Brandenburg gehen nach den Grundschulen ab 15. März auch
weiterführende Schulen in den Wechselunterricht. In Hamburg bleibt
die Präsenzpflicht für Schüler aufgehoben, so dass Eltern entscheiden
können, ihre Kinder weiter im Homeschooling zu belassen. In
Niedersachsen gilt für Grundschüler und Abschlussklassen ab Montag
wieder die Präsenzpflicht, solange die Region keinen Sieben-Tage-Wert
über 100 hat. Am 15. März kehren dort die Klassen 5 bis 7 sowie der 12.
Jahrgang aus dem Homeschooling ins Wechselmodell zurück, Grundschüler waren schon im Wechselmodell.
Auch in
Rheinland-Pfalz wird der Wechselunterricht ausgeweitet auf die
Klassen fünf und sechs. In Sachsen sind die Grundschüler schon seit
Februar im Wechselunterricht, ab 15. März folgt der Rest. Auch in
weiten Teilen Schleswig-Holsteins können die Kinder und Jugendlichen
aus den 5. und 6. Klassen ab Montag wieder zum Präsenzunterricht in
die Schulen gehen.
(vdv/dpa)
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