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AfD: Wahlleiterin stutzt Partei-Liste vor Sachsen-Wahl zusammen

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Bild: iStockphoto/watson montage
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"Schlampereien" – Wahlleiterin stutzt die AfD-Liste vor Sachsen-Wahl zusammen

05.07.2019, 15:0905.07.2019, 17:38
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Es ist eine Sitzung mit Verwaltern, die am Freitagmittag geradezu explosiven Charakter für die ganze Bundesrepublik entwickelt.

In ihrem Mittelpunkt steht Carolin Schreck, sie ist Landeswahlleiterin von Sachsen und entscheidet zusammen mit ihrem Ausschuss, welche Parteien am 1. September im Freistaat zur Wahl antreten dürfen und welche nicht. Heute hat sie allerhand Zulassungen erteilt. Für die CDU, SPD, auch für die "Blaue Partei" von Frauke Petry oder "die Humanisten".

Nur die AfD, die darf offenbar nicht einfach so zur Wahl in Sachsen antreten.

Zur Erinnerung: Die Furcht vor einem 1. Platz der selbsternannten Alternative in Sachsen ist bei den demokratischen Parteien groß:

Bild
Infratest Dimap

Deshalb ist die Sitzung so explosiv, weil sie jener rechten Partei mit 26 Prozent der Wählerstimmen die Kandidaten wegstreicht. Der Journalist Michael Deutschmann saß offenbar mit bei den Verhandlungen und twitterte live.

Und auch bei der Landeswahlleiterin bestätigte eine Sprecherin gegenüber watson, es gebe große Probleme mit dem Antrag der AfD auf Wahlzulassung.

Stimmen die Informationen, darf die AfD jetzt nur noch mit einer zusammengestrichenen Landesliste zur Wahl in Sachsen am 1. September antreten:

Nur 18 der 61 Kandidaten auf der Liste der Partei hat der Wahlausschuss zugelassen. Eigentlich konnte die AfD bei ihren momentanten Zustimmungswerten mit über 30 Sitzen rechnen. Der Landtag hat insgsamt rund 120.

Ergo: Die Entscheidung der Wahlleiterin könnte einen massiven Machtverlust für die Rechtspopulisten bedeuten.

Dafür machte der Ausschuss Fehler bei der Aufstellung der Liste durch die AfD verantwortlich. Die hätte eigentlich auf einer Aufstellungsversammlung ihre Kandidaten bestimmen müssen. Stattdessen gab es offenbar zwei Versammlungen, unterschiedliche Wahlverfahren, Unstimmigkeiten. Nicht alle Bewerber hatten demnach gleiche Chancen gehabt und ein Teil von Ihnen sei deshalb nicht zulässig.

Weiter zitiert er Thomas Wolf, Jurist beim für die Wahl verantwortlichen Statistischen Landesamt Sachsen, mit den Worten: Die Unterlagen der sächsischen AfD zur kommenden Wahl hätten nach Darstellung der Partei "Entwurfscharakter zur Erörterung".

Eine zusammengestutzte AfD-Liste in Sachsen

Die AfD kann die Entscheidung des Wahlausschuss anfechten. Kommt sie damit aber nicht durch, und haben Schrecks Ansichten Bestand, sieht es schwierig aus.

Dann kann die AfD nur größeren Schaden abwenden, wenn sie mögichst viele der 60 Wahlkreise direkt gewinnt. Wer direkt gewählt wird, kommt trotzdem in den Landtag. Eventuelle Überhangsmandate allerdings würden wiederum bei den anderen Parteien ausgeglichen.

(mbi)

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