Freiwilligendienste in Teilzeit möglich – wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind
Junge Menschen können Freiwilligendienste künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit leisten. Der Bundestag beschloss am Freitag ohne Gegenstimmen ein entsprechendes Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD).
Bisher gab es solche Teilzeit-Möglichkeiten im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst nur für ältere Freiwillige. Das habe viele Engagierte ausgeschlossen, argumentierten Abgeordnete aller Fraktionen in der Bundestagsdebatte.
Voraussetzung für Teilzeit: Wichtige persönliche Gründe
Voraussetzung für die neue Teilzeit-Regelung ist, dass die Betroffenen wichtige persönliche Gründe für die Reduzierung haben – etwa, dass sie ein Kind versorgen, ein Familienmitglied pflegen oder körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit wird durch die neue Regelung nicht geschaffen.
Für alle Altersgruppen gilt eine Mindestdienstzeit von sechs Monaten. Die Höchstdauer sind 18 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate. Der Dienst ist unentgeltlich, es wird aber ein Taschengeld von bis zu 402 Euro monatlich gezahlt. Außerdem zahlt die Einsatzstelle die Beiträge für die Sozialversicherung.
Mehr als 80.000 Menschen absolvieren jedes Jahr einen Freiwilligendienst.
Freiwilligendienste seien eine tragende Säule und Kitt der Gesellschaft, argumentierten die Abgeordneten. Linke und Grüne kritisierten allerdings, der große Wurf bleibe mit dem Gesetz aus. Es fehlten etwa Vergünstigungen für die Freiwilligen in Kultur- und Sporteinrichtungen oder freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr.
Außerdem müsse erreicht werden, dass sich auch bildungsferne Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund stärker engagierten. Die FDP warb dafür, auch Rentner mehr einzubinden, die AfD für eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht für alle, die nicht Mütter sind.
(as/dpa/afp)