Im deutschen Bundestag sind weibliche Abgeordnete deutlich in der Minderheit. Bild: www.imago-images.de / Stefan Boness/Ipon
Deutschland
02.02.2021, 09:3302.02.2021, 12:09
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage wegen fehlender Geschlechterparität im Bundestag zurückgewiesen. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Klägerinnen bemängelten darin, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Sie hätten aber nicht hinreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei, erklärte das Gericht.
Die Klägerinnen hatten ursprünglich Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 erhoben. Sie sahen mehrere Grundrechte verletzt, unter anderem die Gleichberechtigung. Der Bundestag wies den Einspruch jedoch im Mai 2019 zurück, woraufhin die Frauen vor das Bundesverfassungsgericht zogen.
Parlament muss kein Abbild der Wählerschaft darstellen
Sie hätten jedoch nicht deutlich gemacht, warum das Demokratieprinzip eine solche gesetzliche Regelung gebiete, entschied das Gericht nun. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, "dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild" der Wählerschaft darstelle.
Die Klägerinnen hätten sich auch nicht damit auseinandergesetzt, ob durch ein Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit eingegriffen werde. Ob ein solches Gesetz grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht.
(om/afp)
Lange Zeit war es still um die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nach Ende ihrer Kanzlerschaft hatte sie nur sehr wenige öffentliche Auftritte. Aktuell steht sie aber wieder im Mittelpunkt medialer Aufmerksamkeit. Am 26. November sollen nämlich ihre Memoiren erscheinen.