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Jan Böhmermann gegen Merkel: Es geht noch immer ums "Schmähgedicht"

HAMBURG, GERMANY - DECEMBER 15: Jan Boehmermann gestures during 'Menschen 2016' - ZDF Jahresrueckblick on December 15, 2016 in Hamburg, Germany. (Photo by Andreas Rentz/Getty Images)
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Böhmermann gegen Merkel: Es geht noch immer ums "Schmähgedicht"

01.04.2019, 21:4501.04.2019, 21:48
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Angela Merkel hätte Jan Böhmermann damals besser nicht so von der Seite anmachen sollen. Nicht etwa, weil Böhmermann bekanntlich beste Connections zur Polizei hat.

So wie hier:

Nein, Jan Böhmermann hat vor allem einen Anwalt. Und der zieht für den Entertainer vom Neo Magazin Royale jetzt vor das Berliner Verwaltungsgericht, wie der Tagesspiegel berichtet. Es geht um eine Aussage Merkels von 2016, Böhmermann habe ein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in seiner Sendung vorgertagen.

Damals hatte Böhmermann in der Tat mit besagtem Gedicht eine heftige Staatskrise zwischen der Türkei und Deutschland ausgelöst. Es gab ein sogenanntes Strafverfolgungsermächtigungs-Verfahren gegen den Entertainer – wegen "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts". Später wurde es eingestellt. Auch Erdogan selbst ging zivilrechtlich gegen Böhmermann vor.

Der Tagesspiegel zitiert aus einem Schreiben von Böhmermanns Anwalt vom Herbst 2017, das sich direkt gegen Merkel richtet. Sie habe "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Ein weiterer Kritikpunkt: Merkel habe ihre Aussage damals nur auf einen stark zusammengeschnittenen Artikel der Bild-Zeitung und nicht auf das Original bezogen.

Deswegen klagt Böhmermann jetzt auf Unterlassung. Am 16. April wird eine entsprechende Klage verhandelt. Sollte er verlieren, will Böhmermann wenigstens feststellen lassen, dass Merkels "Schmähgedicht"-Aussage rechtswidrig gewesen sei.

In seiner Sendung damals, in der es unter anderem auch um Sex zwischen Erdogan und Tieren ging, hatte er selbst zuvor noch festgestellt: Jetzt wolle er den Unterschied zwischen Satire und Schähkritik erklären. Das wird jetzt das Gericht für ihn übernehmen.

Hier noch einmal Böhmermanns Stellungnahme von damals:

(mbi)

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