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Silvester in Leipzig: 4 Haftbefehle nach Angriff auf Polizisten

Die Polizei im Einsatz in Connewitz.
Die Polizei im Einsatz in Connewitz. Bild: picture alliance/dpa
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Silvester in Leipzig: 4 Haftbefehle nach Angriff auf Polizisten

03.01.2020, 10:0503.01.2020, 10:05
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Das Amtsgericht Leipzig hat Haftbefehle gegen vier Männer erlassen, die in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz in Polizeigewahrsam genommen worden waren. Das bestätigte Tom Bernhard vom Landeskriminalamt (LKA) Sachsen am Freitagmorgen.

  • Die Männer im Alter von 27, 29, 30 und 32 Jahren waren schon am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt worden.
  • Den drei älteren wird von der Staatsanwaltschaft tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte und vollendete Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Wegen dieser Vorwürfe sei nun auch Haftbefehl erlassen worden, sagte Bernhard.
  • Gegen den 27-Jährigen wurde ein sogenannter Hauptverhandlungshaftbefehl erlassen, zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens. Ihm wird tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.
  • Zuvor hatte das LKA noch mitgeteilt, es werde wegen versuchten Mordes ermittelt.

Das ist in Connewitz passiert:

Das LKA ermittelt im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Connewitz außerdem weiterhin wegen versuchten Mordes gegen Unbekannt. Ein 38 Jahre alter Polizist war nach Darstellung der Behörde von teilweise vermummten Tätern angegriffen und schwer verletzt worden. Er wurde daraufhin im Universitätsklinikum Leipzig stationär aufgenommen.

Die Leipziger Polizei hatte noch am Silvestermorgen berichtet, dass der 38-Jährige notoperiert werden musste. Die "taz" berichtete am Donnerstagabend unter Verweis auf Krankenhauskreise, dass man sich in der Uniklinik "verwundert über die Polizeimeldung über eine 'Notoperation' geäußert" habe. Es habe einen Eingriff an der Ohrmuschel des Beamten unter lokaler Betäubung gegeben. Lebensgefahr oder drohender Gehörverlust hätten nicht bestanden.

Bernhard äußerte sich am Freitagmorgen nicht zu dem "taz"-Artikel, verwies auf eine am Donnerstag veröffentlichte Pressemitteilung des LKA.

(ll/dpa)

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