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Corona-Maßnahmen: Diese Lockerungen haben Bund und Länder beschlossen

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Bild: imago images / Sven Simon
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Corona-Maßnahmen: Diese Lockerungen haben Bund und Länder beschlossen

06.05.2020, 16:0506.05.2020, 17:37
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Sport, Einkaufen und Treffen: Die strengen Regeln in der Corona-Krise werden weiter gelockert. Außerdem soll es in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga weitergehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Mittwoch auf mehrere Lockerungen.

Die wichtigsten Entscheidungen in Kürze zusammengefasst:

  • Künftig dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.
  • Unter Auflagen sollen nun alle Geschäfte wieder öffnen können, nicht nur die kleineren.
  • Die Bundesliga kann ab Mitte Mai den Spielbetrieb wieder aufnehmen.
  • Kitas und Schulen werden schrittweise weiter geöffnet, Einzelheiten regeln die Länder.
  • Die Gastronomie wird ebenfalls mit Auflagen wieder öffnen können, auch hier werden die Details von den Ländern umgesetzt.
  • Auch Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel soll wieder erlaubt sein.
  • Dazu gibt es einen Notfallmechanismus: Wenn es regional zu viele neue Infektionen gibt, sollen die Regeln dort wieder strenger werden.

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleiben weiter verboten.

Was sich nun genau ändert, hier im ausführlichen Überblick:

Soziale Kontakte: Mehr Menschen können zusammenkommen

Seit dem 22. März galt die bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen könne dies nun gelockert werden. Es handle sich aber immer noch um klare Beschränkungen, betonte Merkel.

Die Regelung soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen beschlossen. So darf man sich in Sachsen-Anhalt bereits zu fünft treffen. Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin, dass sie einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten sollen.

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Unter Auflagen – wie Maskenpflicht und Abstandsregeln – sollen deutschlandweit alle Geschäfte wieder öffnen können. Die ohnehin umstrittene Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt künftig nicht mehr. Es soll nun Vorgaben geben, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen. Die Auflagen sollen sich nach der Verkaufsfläche richten, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Die 800-Quadratmeter-Regel war in einigen Ländern bereits abgeändert worden, zudem hatten Länder bereits weitere Schritte angekündigt. So dürfen in Bayern ab kommendem Montag alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Baumärkte, Auto- oder Fahrradhändler hatte es schon Ausnahmen gegeben. Beim Einkaufen gilt in allen Ländern bereits eine Mundschutzpflicht, wie auch im öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen.

Sport: Training ist wieder erlaubt

Erlaubt wird auch kontaktloser Sport im Freien – mit einer Distanz von 1,50 bis 2 Metern zwischen den Sportlern. Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind damit weiterhin tabu. Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln entwickelt, die noch besseren Schutz bieten sollen.

Bundesliga: Neustart Mitte Mai

Die Fußball-Bundesliga darf "ab der zweiten Mai-Hälfte" wieder spielen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel ankündigt. Grundlage dafür sei das Konzept, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgelegt habe.

Ab wann genau die Geisterspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf dem Programm stehen, ist noch offen. Die Entscheidung soll der Deutschen Fußball Liga (DFL) überlassen werden. Die DFL, die am Donnerstag die 36 Klubchefs virtuell versammelt, visierte zuletzt den 15. Mai an. Noch neun Spieltage stehen aus.

Die zuvor im Gespräch gewesene Quarantäne der Mannschaften von zwei Wochen vor dem Ligastart ist laut Merkel aufgrund der regelmäßigen Tests bei den Profis nicht nötig. Rund 20.000 Tests wird der Profifußball wohl bis zum Saisonende benötigen. In einer ersten Testreihe hatte es bei 1724 Tests insgesamt zehn positive Fälle gegeben.

Gastronomie und Tourismus: Länder entscheiden

Über schrittweise Öffnungen der Gastronomie sollen die Bundesländer selbst entscheiden. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Einige Länder wie Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stellten bereits eigene Pläne auch für die Gastronomie und Tourismusbranche vor. Erste Restaurants könnten bereits am 9. Mai wieder unter Auflagen öffnen.

Schulen und Kitas: Weitere Öffnungspläne

Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Die Notbetreuung in den Kitas soll spätestens ab 11. Mai überall ausgeweitet werden. In einigen Ländern ist das bereits passiert. Auch weitergehende Kita-Öffnungspläne haben mehrere Länder schon bekannt gegeben. So hatte Niedersachsen die Aufnahme des Kita-Regelbetriebs ab 1. August angekündigt.

Kliniken und Pflegeheime: Besuche wieder möglich

Die Besuchsbeschränkungen in Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen gelockert werden. Jedem Patienten oder Bewohner soll wiederkehrender Besuch durch eine festgelegte Person ermöglicht werden. NRW und Bayern hatten hier im Vorfeld schon Besuchsmöglichkeiten ab dem Wochenende angekündigt.

Maßnahmen sollen regional umgesetzt werden

Bund und Länder vereinbarten auch, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen künftig wieder stärker vor Ort getroffen werden sollen. Dabei sollen die Länder aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Sie sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden.

Wie die neuen Auflagen konkret aussehen, entscheiden allerdings die Länder selbst. Gerade bei weitreichenden Öffnungen steige wieder die Gefahr einer dynamischen Entwicklung, die schon zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen ausging und dann weiterverbreitet wurde, hieß es. Deshalb müsse ab einer gewissen Relevanz auf regional hohe Neuinfektionszahlen sofort mit Beschränkungen reagiert werden.

Es gab heftige Diskussionen

In der Schalte hatte es zuvor heftige Diskussionen gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Die Kritiker der Zahlenvorgabe warnten, dann werde möglicherweise aus Angst vor neuen Beschränkungen einfach weniger getestet. Merkel habe sich jedoch schließlich mit ihrem Vorschlag durchgesetzt.

(om/dpa/reuters/afp)

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