Fünf Euro pro Tag können Menschen im Home-Office künftig als Werbungskosten angeben. Bild: www.imago-images.de / Fotostand
Deutschland
"Upskirting", Kindergeld, klimafreundliche Technologien – auch abseits des alles bestimmenden Corona-Themas hat die Politik Neuerungen beschlossen und auf den Weg gebracht. Mit Maßnahmen zum Klimaschutz könnten Sprit und Kfz-Steuer teurer werden, das heimliche Fotografieren unter den Rock wird zur Straftat, und die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen – hier sind die wichtigsten Änderungen ab 2021 im Überblick:
Homeoffice-Pauschale
Wer in der Corona-Krise von zu Hause arbeitet,
bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend
machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den
Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon,
die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1000 Euro
kommen.
Verbot von Upskirting
Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter
den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr
mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für
die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
CO2-Preis
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende
Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen
CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen
von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende
Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird
an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der
Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7.9 Cent,
Erdgas wird um 0.6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Dafür sollen
Bürger anderswo entlastet werden – so wird etwa die Ökostrom-Umlage,
die Bürger mit dem Strompreis zahlen, aus Steuermitteln gesenkt.
CO2-Komponente beim Wohngeld
Damit Menschen mit geringen Einkommen
durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die
sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden
Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen
werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem
Einkommen des Haushaltes.
Soli-Abbau
Für fast alle Bürger fällt ab Januar der
Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit
den höchsten Einkommen.
Mehrwertsteuer
Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz
von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des
täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der
Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz
der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von
derzeit 9.35 Euro pro Stunde auf 9.50 Euro.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Ab Januar steigt der staatliche
Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro
Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten
Kind von 235 auf 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird
um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es
auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für
Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim
Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.
KFZ-Steuer
Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die
Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen.
Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer
Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei
vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.
Einweg-Plastik-Verbot
Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine
Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen,
Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie
Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
Einkommenssteuer
Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag,
auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro
statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige
Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen
von 57 919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere
Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
Elektronische Patientenkarte
Ab 1. Januar sollen allen Versicherten
Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten
werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und
Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start
eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können
festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf.
Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber
erst 2022.
Personalausweis
Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80
Euro ab Jahresbeginn 37 Euro fällig – zumindest für Bürger, die
mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn
Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren
Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.
Fleischindustrie
Werkverträge für die vor allem osteuropäischen
Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch
Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.
Ultraschall
Medizinisch nicht notwendiges "Babykino" oder
"Babyfernsehen", also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist
ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt
werden.
Krankenkassenwechsel
Ab Januar wird der Wechsel der gesetzlichen
Krankenversicherung einfacher. Beim Wechsel muss der Versicherte nur
noch eine neue Krankenkasse auswählen und den Beitritt erklären. Eine
schriftliche Kündigung der bisherige Versicherung ist nur noch nötig,
wenn der Versicherte das System der gesetzlichen Krankenkasse
verlässt, also etwa zu einer privaten Krankenversicherung wechselt
oder ins Ausland umzieht.
Kreditkartenzahlungen
Kreditkartenzahlungen im Internet werden
sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim
Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus,
neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der
Karte einzugeben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro
mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15.
Februar greift die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" dann ab 150 Euro.
In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet
werden.
(vdv/dpa)
Triggerwarnung: Im folgenden Text werden sexualisierte Gewalthandlungen geschildert, die belastend und retraumatisierend sein können.