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Upskirting, Klimaschutz, Homeoffice: Das ändert sich 2021

Bamberg, Deutschland 02. Dezember 2020: Eine Hand liegt auf der Laptoptastatur, die andere an der Maus, im Vordergrund liegt ein 5 Euroschein, Bayern *** Bamberg, Germany 02 December 2020 One hand is  ...
Fünf Euro pro Tag können Menschen im Home-Office künftig als Werbungskosten angeben. Bild: www.imago-images.de / Fotostand
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"Upskirting" wird Straftat, Kindergeld wird erhöht, Steuerbonus für Homeoffice: Das ändert sich 2021

30.12.2020, 14:09
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"Upskirting", Kindergeld, klimafreundliche Technologien – auch abseits des alles bestimmenden Corona-Themas hat die Politik Neuerungen beschlossen und auf den Weg gebracht. Mit Maßnahmen zum Klimaschutz könnten Sprit und Kfz-Steuer teurer werden, das heimliche Fotografieren unter den Rock wird zur Straftat, und die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen – hier sind die wichtigsten Änderungen ab 2021 im Überblick:

Homeoffice-Pauschale

Wer in der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1000 Euro kommen.

Verbot von Upskirting

Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

CO2-Preis

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7.9 Cent, Erdgas wird um 0.6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Dafür sollen Bürger anderswo entlastet werden – so wird etwa die Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen, aus Steuermitteln gesenkt.

CO2-Komponente beim Wohngeld

Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Soli-Abbau

Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Mehrwertsteuer

Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9.35 Euro pro Stunde auf 9.50 Euro.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

KFZ-Steuer

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer - bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

Einweg-Plastik-Verbot

Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Einkommenssteuer

Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Elektronische Patientenkarte

Ab 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

Personalausweis

Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37 Euro fällig – zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

Fleischindustrie

Werkverträge für die vor allem osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.

Ultraschall

Medizinisch nicht notwendiges "Babykino" oder "Babyfernsehen", also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.

Krankenkassenwechsel

Ab Januar wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung einfacher. Beim Wechsel muss der Versicherte nur noch eine neue Krankenkasse auswählen und den Beitritt erklären. Eine schriftliche Kündigung der bisherige Versicherung ist nur noch nötig, wenn der Versicherte das System der gesetzlichen Krankenkasse verlässt, also etwa zu einer privaten Krankenversicherung wechselt oder ins Ausland umzieht.

Kreditkartenzahlungen

Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.

(vdv/dpa)

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