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Einmalzahlung: Wer im Winter 200 Euro bekommt – und wie das Geld beantragt wird

ARCHIV - 11.10.2021, Nordrhein-Westfalen, M
Um Studierende und Berufsfachschüler:innen zu entlasten, bringt die Regierung 200 Euro für alle an den Start.Bild: Dpa/ Rolf Vennenbernd
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Einmalzahlungen: Wer im Winter 200 Euro bekommt – und wo du sie beantragen kannst

28.11.2022, 16:38
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Lebensmittel, Heizung, Strom: Das Leben ist teuer. Grund dafür: Die Inflation und die hohen Energiepreise. Drei Entlastungspakete hat die Ampelregierung bereits auf den Weg gebracht. Darin enthalten waren zum Beispiel das 9-Euro-Ticket oder auch die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für steuerpflichtige Erwerbstätige. Auch die Strom- und Gaspreisbremse könnte im neuen Jahr zu Entlastungen führen.

Allerdings sind viele Menschen ganz akut in der Bredouille. Gerade für junge Menschen – die zum Beispiel studieren oder eine Ausbildung machen – ist die Lage gravierend. Auch sie müssen die hohen Preise stemmen – oft in Städten, in denen das Leben durch angespannte Mietmärkte ohnehin teuer ist. Die Regierung hat deshalb konkrete Entlastungen angekündigt.

200 Euro sollen Studierende und Berufsfachschüler erhalten. Wer genau die Hilfe beantragen kann, erklärt das Bildungsministerium in einem Video – und beantwortet auch die Frage, ab wann junge Menschen mit der Unterstützung rechnen können.

200 Euro für alle Studierenden und Berufsschüler

Die gute Nachricht für alle Studierenden: Die Entlastung ist nicht nur für jene geplant, die Bafög beziehen. Jede:r der oder die an einer deutschen Universität immatrikuliert ist, kann die Hilfe beantragen. So steht es auf der Seite des Bildungsministeriums. Auch Promotionsstudierende, Dual-Studierende und Kommiliton:innen aus dem Ausland. Menschen, die aktuell ein Urlaubssemester machen, ebenso.

Wer ebenfalls die Hilfe beantragen kann, sind erwerbstätige Studierende. Auch wenn diese bereits von den 300 Euro aus dem zweiten Entlastungspaket profitiert haben.

Aber nicht nur Menschen, die an Universitäten und Hochschulen lernen, dürfen sich freuen, sondern auch Fach- und Berufsschüler:innen. Jede:r Schüler:in, der oder die gerade für einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss an einer Schule angemeldet ist, kann das Geld beantragen. Und zwar ohne, dass die 200 Euro versteuert werden müssen.

Es gibt allerdings ein Problem: Noch kann das Geld nicht beantragt werden. Auf der Seite des Bildungsministeriums heißt es, die Bundesländer arbeiteten mit Hochdruck an Portalen, über die die Berechtigten das Geld einfordern können. Geplant ist, dass das Geld noch in diesem Winter – allerdings erst im neuen Jahr ausgezahlt wird.

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