Annalena Baerbock ist die Spitzenkandidatin der Grünen.Bild: dpa / Kay Nietfeld
Deutschland
Die designierte grüne Kanzlerkandidatin Annalena
Baerbock versteuert die zuletzt öffentlich gewordenen Sonderzahlungen
nach Angaben ihrer Partei. "Frau Baerbock zeigt diese Sonderzahlungen
dem Finanzamt ordnungsgemäß an und versteuert sie", sagte eine
Sprecherin am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Baerbock der Verwaltung des
Bundestags Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro nachgemeldet hat,
die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer
eigenen Partei bekommen hatte. Den Großteil machte dabei
Weihnachtsgeld aus. Darunter war aber auch eine coronabedingte
Sonderzahlung aus dem Dezember 2020 in Höhe von 1500 Euro.
Annalena Baerbock erhält derzeit kein Gehalt von ihrer Partei
Diese Sonderzahlung ist eigentlich für Beschäftigte als Zusatz zum
Arbeitslohn gedacht. Darüber berichtete die "Bild"-Zeitung am
Samstag. Baerbock als Parteichefin erhält aber gerade kein Gehalt
ihrer Partei, weil sie zugleich als Bundestagsabgeordnete ein
Einkommen erhält.
"Alle Sonderzahlungen, die die Bundesgeschäftsstelle an Frau Baerbock
zahlt, werden von der Buchhaltung der Geschäftsstelle den
Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt gemeldet", erläuterte
die Sprecherin. "Frau Baerbock hat auch die coronabedingte
Sonderzahlung bereits mit allen anderen Steuerunterlagen bei ihrem
Steuerberater für die Steuererklärung 2020 eingereicht, um sie im
Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung zu versteuern." Zwar habe die
Buchhaltung die Zahlung als "steuerfrei" verbucht. Von dieser
Steuerfreiheit mache Baerbock aber keinen Gebrauch.
(lfr/dpa)
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