Friseure verdienen häufig lediglich den Mindestlohn – oder sogar weniger. Bild: www.imago-images.de / Cavan Images
Deutschland
28.07.2020, 10:1828.07.2020, 10:26
Wer in Deutschland arbeitet, muss laut aktuellem Stand mindestens 9,35 Euro pro Stunden verdienen. Das findet (nicht nur) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu wenig – und will den Mindestlohn in naher Zukunft auf bis zu 12 Euro pro Stunde anheben.
Vor einer zu schnellen Anhebung des Mindestlohns warnt der Vorsitzende der Mindestlohnkommission,
Jan Zilius. "Von heute auf morgen den
Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben, wäre höchst problematisch",
sagte Zilius der "Rheinischen Post" am Dienstag.
"Weil wir dann eine Überholung von laufenden Tarifverträgen in
einem Umfang hätten, der mit unserer im Grundgesetz vereinbarten
Tarifautonomie nicht mehr viel zu tun hätte", argumentierte er.
"Anders ausgedrückt: Wir würden mit einer zu schnellen Erhöhung auf zwölf Euro die Tarifverhandlungen für untere Lohngruppen obsolet machen."
Mindestlohn-Erhöhung um 1,10 Euro pro Stunde bis 2022
Die Mindestlohnkommission hatte Ende Juni eine Anhebung von 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde bis 2022 empfohlen. Um danach eine noch kräftigere Erhöhung zu erzielen, will Heil der
Mindestlohnkommission neue Vorgaben machen, wie er vergangene Woche
angekündigt hatte. In dem Gremium stimmen Spitzenvertreter der
Arbeitgeber und der Gewerkschaften über die Mindestlohnhöhe ab.
Zilius sagte, bei dem Thema sei "sicher in den letzten Jahren
politisch noch mehr Druck in den Kessel gekommen". Trotzdem sei die
Kommission weiter unabhängig. "Da muss man als Kommissionsmitglied
und erst recht als Vorsitzender die Ruhe haben, die politische
Diskussion gelassen hinzunehmen."
Heil will nach der Sommerpause Vorschläge vorlegen. "Wir müssen
sehr aufpassen, dass wir mit den bestehenden Tarifvertragsregelungen
nicht kollidieren", warnte Zilius. "Einen Mindestlohn, der in großem
Umfang über geltende Tarifverträge hinausginge, also höher läge als
die untersten Tarifgruppen, hielte ich für problematisch."
(ak/dpa)
Anmerkung der Redaktion inklusive Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der hier formulierte Urteilsspruch würde eine Frau betreffen, die sich gegenüber Medien als Betroffene zum MeToo-Skandal bei der Linken geäußert hatte. Das war inhaltlich falsch. Wir bedauern den Fehler und haben die entsprechenden Passagen korrigiert bzw. entfernt. Richtig ist: Verurteilt wurde eine Frau, die sich als Reaktion auf die damaligen Medienberichte auf Social Media zu dem Fall äußerte.