Peter Altmaier spricht "von einer Art Dauerkrise", in der das politische System der Bundesrepublik gefangen scheint. Der CDU-Wirtschaftsminister macht daher in einem Gastbeitrag der "Rheinischen Post" vier Reform-Vorschläge, mit denen die Dauerkrise beendet werden soll.
Die Thüringen-Wahl sei "nicht die erste, aber doch eine tiefgreifende Zäsur", schreibt Altmaier. Aber zum ersten Mal hätten Linkspartei und AfD einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent erreicht. Die CDU verlor bei den Landtagswahlen rund 12 Prozentpunkte und stürzte auf den dritten Platz ab.,
Mit Blick auf Frankreich, Italien oder den Niederlanden, wo etablierte Parteien drastisch an Zustimmung verloren haben, warnt Altmaier:
Der CDU-Minister macht vier Vorschläge, um Vertrauen der Wähler zurückzugewinnen.
Altmaier fordert eine Verkleinerung des Bundestags. Seine Begründung:
Alle vier Jahre sollten die Sitze um 40 Stück reduziert werden, "bis eine angemessene Zahl erreicht ist".
Die Zahl der Minister solle auf 15 festgeschrieben werden und die Zahl der Staatssekretäre und Regierungsbeauftragten ab der nächsten Regierungsbildung um ein Drittel reduziert werden
Bundestags- und Landtagswahlen müssen laut Altmaier stärker zusammengefasst werden. Auch die Wahlperiode im Bund müsse auf fünf Jahre verlängert werden.
Altmaier dazu: "Wahlkampf in Dauerschleife ermüdet die Bürgerinnen und Bürger und verstärkt das Gefühl, dass es nur um Personalfragen oder Wahlversprechen und nicht um Sachthemen geht."
"Wir müssen in der Politik auch unsere Debattenkultur überdenken", schreibt Altmaier. Er will die Menschen in Deutschland direkter in politische Debatten und den Gesetzgebungsprozess einbinden – über das Internet.
Altmaier knöpft sich auch informelle Gremien vor, also etwa den Koalitionsausschuss. Hier würden "die allermeisten Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden", die eigentlich zuständigen Verfassungsorgane würden entwertet.
Er fordert außerdem, dass im Bundesrat nur noch der Ministerpräsident eines Bundeslandes seine Stimme abgeben darf – und sich nicht jeder Koalitionspartner einer Landesregierung sich ein Veto-Recht vorbehalte und so viele Entscheidungen im Bundesrat blockiert würden.
(ll/mit dpa)