Angela Merkel hatte in der Corona-Politik in den vergangenen Wochen immer wieder versucht, die Bundesländer auf eine gemeinsame Linie zu bringen. Dieses Vorhaben ist mittlerweile endgültig gescheitert. In den Bundesländern werden in den nächsten Tagen unterschiedliche Maßnahmen gelten.
Bund und Länder hatten sich in dieser Woche darauf geeinigt, die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni zu verlängern. Dazu gehört, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Einige Bundesländer wollen da ausscheren. Und auch bei Freibädern, Kitas und Bars wird es Unterschiede geben.
Ein Überblick:
Am deutlichsten äußerte Thüringen den Willen, die Corona-Maßnahmen aufzulockern. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hatte am vergangenen Wochenende erklärt, er wolle die allgemeinen Corona-Beschränkungen aufheben und damit für heftige Kritik gesorgt. Vor allem aus Bayern. Markus Söder sagte, er halte Ramelows Vorstoß für ein "völlig falsches Signal".
Ramelow verteidigte unterdessen seinen Plan. Angesichts von derzeit 238 Corona-Infizierten in Thüringen sei der staatliche Eingriff in Grundrechte nicht mehr zu rechtfertigen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern solle weiter eingehalten und Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden. Die vom Bundeskanzleramt vorgeschlagene Kontaktbeschränkung auf Treffen mit maximal zehn Menschen wolle Thüringen allerdings nicht mittragen. Die genauen Lockerungs-Maßnahmen wolle Ramelow in der kommenden Woche beraten.
In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt, das beschloss das grün-schwarze Kabinett. Voraussetzung ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. Von der Lockerung profitierten vor allem Kinos und Theater.
Zudem werden auch die Vorgaben für private Feiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind dazu maximal 20 Menschen erlaubt. Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätze dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen, verkündete Ministerpräsident Kretschmann.
Vor allem aus Bayern kommt viel Kritik an den Alleingängen der Bundesländer. Markus Söder forderte mehr Macht für den Bund beim Infektionsschutz. Der aktuelle Wettlauf der Länder habe das Vertrauen der Bürger nicht gestärkt.
Gleichzeitig verkündete auch er eine Reihe von schrittweisen Lockerungen. Die Gastronomie dürfe am 2.6., Freibäder, Fitnessstudios und Tanzschulen am 8.6. und Theater und Kinos am 15.6. wieder öffnen. Alles unter unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen. Die Kontaktbeschränkungen wolle Söder bis mindestens 29. Juni aufrechterhalten.
Dennoch rief Söder zur Vorsicht auf: "Wer glaubt, Corona verschwindet langsam, ist im besten Falle naiv", sagte er nach einer Kabinettssitzung in München. "Corona bleibt tödlich."
Auch Brandenburg lockert die Corona-Regeln für Versammlungen und Kultureinrichtungen weiter. Seit Donnerstag (28. Mai) sind genehmigte Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in Potsdam ankündigte. Draußen können künftig bis zu zehn Menschen in einer Gruppe unterwegs sein. Private Feiern sind dann mit bis zu 50 Personen möglich. Außerdem dürfen Fitnessstudios und Freibäder öffnen.
Die Abstandsregel und das Tragen von Schutzmasken in öffentlichen Bussen und Bahnen sowie in Geschäften bleibt weiter Pflicht.
In Hamburg dürfen in den nächsten Tagen Freibäder, Fitnessstudios, Kinos und Seniorentreffs unter Auflagen wieder öffnen. Freibäder dürfen am 2. Juni öffnen, Kitas am 4. Juni.
Voraussetzungen sind Hygienekonzepte sowie das Einhalten der Abstandsregel und eine Datenerfassung der Besucher für eine mögliche Kontaktnachverfolgung. Bürgermeister Peter Tschentscher sagte dazu: "Unsere Strategie bleibt bestehen, dass wir sehr vorsichtig sind".
In Sachsen sollen ab dem 6. Juni Auflagen wegfallen. Endgültig will das Kabinett in der kommenden Woche darüber befinden. Anstelle von Verboten soll es künftig Gebote geben.
So plant Sachsen Erleichterungen für den Besuch von Senioren- und Pflegeheimen. Familienfeiern sollen wieder in einem größerem Rahmen möglich sein - im Gespräch sind hier 50 Leute. Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot und Maskenpflicht sollen aber vorerst bleiben.
Ab Mittwoch sind in Bremen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 20 Menschen möglich, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei maximal 50 Menschen. Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts- Regel" aufgehoben.
Seit Samstag dürfen sich hier Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien treffen. Auch sonst gilt wie in anderen Bundesländern: Restaurants, Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen.
Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, ab 8. Juni soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder geben.
Auch hier sollen Kitas ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Wann Freizeitparks wieder Besucher empfangen dürfen, ist noch unklar.
Tourismus ist hier wieder möglich, in dem nördlichen Bundesland dürfen außerdem neben Restaurants auch Bars öffnen. Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Eine Besonderheit hier: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
Hotels dürfen in diesem Bundesland nur mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden.
Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen – anders als in anderen Bundesländern – bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
Ab 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte außerdem auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung hier noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen. Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden. Treffen ist draußen nur Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt, Demonstrationen dürfen 100 Teilnehmer haben.
(lau/dpa/afp)