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Hospitalisierungsrate als Richtwert Corona-Maßnahmen: Was ab welcher Zahl gilt

Ein Intensivpfleger versorgt einen Covid-19-Patienten auf der Intensivstation der Leipziger Uniklinik. ​Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und der damit stark gestiegene Zahl behandlungsb ...
Ein Intensivpfleger versorgt einen Covid-19-Patienten auf der Intensivstation der Leipziger Uniklinik.Bild: dpa-Zentralbild / Jan Woitas
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Hospitalisierungsrate als Richtwert Corona-Maßnahmen: Was ab welcher Zahl gilt

20.11.2021, 12:17
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Bund und Länder kamen am Donnerstag zusammen, um über die Corona-Maßnahmen in Deutschland zu beraten. Dabei wurde die sogenannte Hospitalisierungsrate, auch Krankenhaus-Inzidenz genannt, als neuer Richtwert für striktere Einschränkungen festgelegt. Diese wird ähnlich wie die bereits bekannte Inzidenz berechnet, die sich auf Neuinfektionen innerhalb sieben Tage pro 100.000 Einwohner bezieht. Das RKI erfasst auch für die Klinik-Inzidenz die Anzahl der aufgenommenen Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen.

Je nachdem, wie hoch dieser Wert im jeweiligen Bundesland ist, gelten unterschiedliche Regeln – auf diese haben sich die Ministerpräsidenten beim Corona-Gipfel geeinigt. Bund und Länder haben drei Kategorien festgelegt. Watson hat diese für euch zusammengefasst:

Hospitalisierungsrate 3

Ab einer Krankenhaus-Inzidenz von 3, wenn also mehr als drei von 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus eingeliefert worden sind, sollen flächendeckende Zugangsbeschränkungen gelten. Konkret bedeutet das eine 2G-Regelung, die Geimpften und Genesenen mehr Rechte zugesteht, als Ungeimpften. In diesem Fall ist der Eintritt zu Veranstaltungen und Gastronomie nur noch Geimpften und Genesenen (2G) gestattet. Ungeimpften hingegen wird der Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios oder Theateraufführungen verwehrt.

Hospitalisierungsrate 6

Liegt der Grenzwert der Hospitalisierungsrate über 6, können die Maßnahmen weiter verschärft werden. Die Bundesländer können dann die sogenannten 2G-Plus-Regel veranlassen. Das bedeutet, dass in bestimmten Einrichtungen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen aktuellen negativer Corona-Test vorzeigen müssen.

Hospitalisierungsrate 9

Ab einer Krankenhaus-Inzidenz von 9 – einem "besonders hohen Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems" – soll es die striktesten Einschränkungen geben. Denkbar wäre, dass die Länder wieder Kontaktbeschränkungen verhängen können, wie man sie bereits aus dem vergangenen Jahr kennt. Auch Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen könnten Teil der Maßnahmen ab einem Grenzwert von 9 sein. Dies ginge Richtung Teil-Lockdown. Doch welche härteren Maßnahmen das im Detail sein werden, ist noch offen.

Was passiert bei einer Klinik-Inzidenz zwischen den Schwellenwerten?

Liegt die Hospitalisierungsrate nun zwischen den festgelegten Schwellenwerten von 3, 6 oder 9, so greifen jeweils die Maßnahmen der niedrigeren Schwelle. Eine Krankenhaus-Inzidenz von 5 beispielsweise zöge die Maßnahmen der Stufe 3-6 mit sich. Ein Wert von 7 würde demnach die Maßnahmen zwischen 6 und 9 geltend machen.

Auch diese Tatsache veranlasst zur Kritik, denn der Meldeverzug der Bundesländer bei der Hospitalisierungsrate bedeutet im Umkehrschluss auch eine verzögerte Reaktion der Politik auf den jeweils aktuellen Wert.

Meldet ein Bundesland langsamer, dann werden auch die Schwellenwerte 3, 6 oder 9 später erreicht und somit greifen Maßnahmen, die das Pandemiegeschehen eindämmen sollen, später als nötig.

Während das Eintreffen der Daten zur Ermittlung der Inzidenz der Neuinfektionen zwischen drei und fünf Tagen dauert, benötigt die Meldung aller hospitalisierten Covid-19-Fälle beim RKI bis zu zwei Wochen oder länger, woraus anschließend die Hospitalisierungsinzidenz errechnet wird.

Kritik an neuer Klinik-Inzidenz

Allerdings gibt es auch Kritik an dem neuen Grenzwert, denn bei diesem Indikator muss berücksichtigt werden, dass Krankenhausaufnahmen oftmals mit Verzug gemeldet werden.

So findet die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Krankenhaus-Inzidenz als Maßstab nicht verlässlich genug. Der Vorstand Eugen Brysch sagte der Nachrichtenagentur dpa: Die Hospitalisierungsrate sei weder eine aktuelle Zahl, noch spiegele der Wert die tatsächliche Belastung der Krankenhäuser wider. Das Bundesgesundheitsministerium räumt auch ein, dass die Datenqualität von der Schnelligkeit der Meldungen abhänge: "Die Hospitalisierungsinzidenz wird nach Meldedatum des Falles ausgewiesen und nicht nach dem Hospitalisierungsdatum. Durch Nachmeldungen kann sich der Wert für zurückliegende Zeiträume verändern."

Aktuelle Corona-News lest ihr hier.

(lc/lfr)

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