Unter anderem mit einem harten Oster-Lockdown wollen Bund und Länder die dritte Corona-Welle zumindest bremsen. Angesichts deutlich steigender Infektionszahlen verständigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder nach zähen Verhandlungen in der Nacht zum Dienstag auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Ein Überblick über zentrale Beschlüsse:
Ostern soll das Motto heißen: Zu Hause bleiben! Dafür wird eine "erweiterte Ruhezeit" vom 1. bis zum 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, eingeführt. Es dürfen sich dann nur maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Die Geschäfte sollen in dieser Zeit schließen, am Donnerstag und Samstag sollen ähnliche Regeln wie an Sonn- und Feiertagen gelten. Lediglich der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf laut dem Beschluss am Ostersamstag öffnen. Versammlungen im öffentlichen Raum sollen an den fünf Tagen untersagt werden. Gottesdienste sollen möglichst virtuell stattfinden.
Die Ostertage sollten zu einer "Ruhephase" werden, um die dritte Welle "ein Stück weit zu brechen", begründete Kanzlerin Merkel den Beschluss.
Die bestehenden Lockdown-Regeln werden bis zum 18. April verlängert. Damit gilt auch weiterhin die Anfang März beschlossene Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen soll. Bei entsprechenden hohen Inzidenzwerten gelten wieder strengere Corona-Regeln. Diese Marke wurde in zahlreichen Ländern und Regionen bereits gebrochen, auch bundesweit liegt sie bereits über diesem Wert.
Bund und Ländern vereinbarten zudem, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen weitergehende Schritte gegangen werden sollen. Dazu können unter anderem die Vorgabe einer Maskenpflicht für Mitfahrer im Auto oder Ausgangsbeschränkungen gehören.
"Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten", heißt es in dem Beschluss. Doch die Regierungschefs beließen es nicht nur bei Appellen: Von Fluglinien erwarten Bund und Länder Corona-Tests vor dem Rückflug. Zudem soll im Infektionsschutzgesetz eine "generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland" festgeschrieben werden.
"Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidende Rolle spielen", erklären die Regierungschefinnen und -Chefs. An Schulen und Kitas werden demnach derzeit flächendeckende Tests eingeführt. In Modellprojekten soll untersucht werden, ob und wie Tests Öffnungsschritte ermöglichen.
Bund und Länder fordern Unternehmen erneut auf, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Zudem sollen die Firmen ihre Testangebote ausweiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen sich möglichst zweimal pro Woche testen lassen können.
Besonders schwer von den Schließungen betroffene Unternehmen sollen weitere Hilfen bekommen. Die Bundesregierung wird laut dem Beschluss für diese "ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln".
(lau/afp)