Die Wahl des AfD-Kandidaten in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof durch Abgeordnete des Landtags hat Empörung ausgelöst.
Am Mittwoch wurde Bert Matthias Gärtner im Landtag im dritten Wahlgang überraschend zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten – Gärtner muss daher mit zahlreichen Stimmen aus anderen Parteien gewählt worden sein.
Die baden-württembergische Landesfraktion der AfD hatte den Sozialwissenschaftler und Berater pharmazeutischer Unternehmen Gärtner für die Funktion des Laienrichters vorgeschlagen. Der 66-Jährige ist zwar nicht Teil der AfD-Fraktion, die zu Teilen als rechtsextrem eingestuft wird. Er ist aber für die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Carola Wolle tätig.
Im Gegensatz zu den fünf Kandidaten die durch die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP vorgeschlagen wurden, die alle gewählt wurden, hatte Gärtner die ersten beiden Wahlgänge auf dem Weg zum Verfassungsgerichtshof verloren.
Für den Posten haben die Fraktionen des Landtags Vorschlagsrecht. Von insgesamt neun Richtern und Richterinnen werden in diesem Jahr sechs ausgetauscht. Unterschieden wird zwischen Berufsrichtern, Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt sowie Laienrichtern.
Auf Twitter machten zahlreiche Politiker ihrem Ärger über das Ergebnis Luft. "Verfassungsfeinde wählt man nicht in den Verfassungsgerichtshof", schrieb die baden-württembergische SPD auf Twitter. "Bei Kandidat*innen der #NoAfD sagt man "Nein". Immer", betonte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Parteichef Cem Özdemir.
"Wenn Nazis Spiele spielen, dann erwarte ich von jedem, dass er den Rücken gerade macht", schrieb der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke. Der baden-württembergische SPD-Generalsekretär Sascha Binder betonte, die SPD habe in allen drei Wahlgängen gegen den AfD-Mann gestimmt. Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis warf Grünen und CDU, die in Baden-Württemberg die Regierungsmehrheit bilden, indirekt vor "Drückeberger" zu sein.
Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen und über Streitigkeiten bei Volksbegehren.
(vdv/ mit dpa)