Die Bundes-Notbremse sorgt auch dafür, dass die Gastronomie bei hohen Inzidenzen nicht öffnen darf.Bild: dpa / Michael Kappeler
Deutschland
13.04.2021, 11:1313.04.2021, 11:39
Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich
auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit
verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des
Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin
beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung
oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein.
Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von
Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere
Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt
an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100
liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100
Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.
Treffen nur noch mit einem Haushalt plus einer weiteren Person
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll
ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen
oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens
die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person
einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen
zusammenkommen dürfen.
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten
Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie
nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel,
Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen,
Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,
Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen
Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Auslieferung von Speisen und Angebote zum Mitnehmen weiterhin erlaubt
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von
Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder
mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen.
Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb
der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und
Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder
pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in
Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig
beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die
Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie
Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch
die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum
Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
Präsenzunterricht an Schulen nur mit zwei Coronatests pro Woche
Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei
entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe - jeweils mit Maske.
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche
gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die
7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen
Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt
worden. Nach dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und
Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten
berücksichtigt worden sein. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss
soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom
Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch
eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg
gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht
vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in
der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der
Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch
fortschreitende Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten
werden kann.
(pas/dpa)
Sie ist in der Modebranche gefragt und setzt regelmäßig Akzente in Sachen Schönheitsideale: Ella Emhoff, ihres Zeichens Influencerin und Stieftochter von Kamala Harris. Sie legte einen nahezu kometenhaften Aufstieg als Model und Designerin hin.