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SPD beschließt Wahlprogramm für die Bundestagswahl

Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans, SPD-Vorsitzende, halten auf dem Online-Bundesparteitag der SPD eine Rede. Der Parteitag findet mit Beschluss des Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2021 im C ...
Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans, SPD-Vorsitzende, halten auf dem Online-Bundesparteitag der SPD eine Rede.Bild: dpa / Wolfgang Kumm
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SPD beschließt Wahlprogramm für die Bundestagswahl

09.05.2021, 15:51
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Der SPD-Bundesparteitag hat am Sonntag das Wahlprogramm der Partei für die Bundestagswahl mit überwältigender Mehrheit von 489 gegen drei Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen. Die Sozialdemokraten legen dabei Akzente besonders auf die Themen Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Digitalisierung. Es gehe um die Bewältigung "zentraler Herausforderungen" unserer Zeit, sagte Parteichef Norbert Walter-Borjans.

Zur Klimapolitik stellt sich die SPD hinter die neuen schärferen Emissionsziele für Deutschland, über die derzeit in der Bundesregierung beraten wird. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß um 65 Prozent gesenkt werden, bis spätestens 2045 Klimaneutralität erreicht sein.

Die SPD will die Vermögenssteuer wieder erheben

Das viel kritisierte Hartz-IV-System will die SPD durch ein Bürgergeld ersetzen. In der Altersversorgung soll ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent dauerhaft gesichert werden. Die Mietpreisbremse will die SPD entfristen.

Bekräftigt werden die Forderungen nach einer Bürgerversicherung für alle bei Gesundheit und Pflege sowie nach besseren Arbeitsbedingungen und fairer Entlohnung von Pflegekräften. Für die große Mehrheit der Bevölkerung will die SPD Steuern senken, für sehr Reiche aber Steuern erhöhen, auch durch die Wiedererhebung der Vermögensteuer.

(lfr/afp)

Das späte Echo des MeToo-Skandals bei der Linken: Gericht verhängt Urteil

Anmerkung der Redaktion inklusive Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der hier formulierte Urteilsspruch würde eine Frau betreffen, die sich gegenüber Medien als Betroffene zum MeToo-Skandal bei der Linken geäußert hatte. Das war inhaltlich falsch. Wir bedauern den Fehler und haben die entsprechenden Passagen korrigiert bzw. entfernt. Richtig ist: Verurteilt wurde eine Frau, die sich als Reaktion auf die damaligen Medienberichte auf Social Media zu dem Fall äußerte.

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