Die Bundesregierung will im kommenden Jahr den Besitz und Verkauf von Cannabis in Deutschland erlauben. Bild: dpa / Oliver Berg
Deutschland
"Herr Scholz, wann Bubatz legal?" Nicht nur Kanzler Olaf Scholz (SPD) musste sich schon zu dieser Frage äußern. Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) bekam sie gestellt. Laut Lindner soll die Cannabis-Legalisierung 2023 kommen. Genauere Informationen zum Startdatum gibt es aber noch nicht.
Dabei sah es zwischenzeitlich sogar so aus, als würden die Legalisierungspläne der Bundesregierung platzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kamen zu dem Schluss, dass das Vorhaben am EU-Recht scheitern könnte. Wie sich die Legalisierung dennoch rechtlich umsetzen lässt, lässt die Bundesregierung derzeit in einer Arbeitsgruppe prüfen.
Eckpunktepapier zur Legalisierung durchgestochen
Derweil nimmt der Fahrplan der Ampel in Sachen Legalisierung langsam konkrete Formen an. Auch zur Frage, "Wie Bubatz legal?", sind am Mittwoch erste Hinweise öffentlich geworden.
Das Ressort von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll gemeinsam mit den für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und dem Auswärtigen Amt einen ersten Entwurf zur Umsetzung der Cannabis-Freigabe erarbeiten. Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) hatte zuerst von dem Eckpunktepapier berichtet.
Was darin stehen soll und wie der Entwurf aufgenommen wird, hat watson im Folgenden aufgeschlüsselt.
Wie viel Cannabis soll erlaubt sein?
Der Entwurf soll vorsehen, für jeden, der über 18 Jahre alt ist, den Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis legal zu machen. Bei dieser Besitzobergrenze soll der THC-Gehalt oder die Herkunft des Cannabis-Produkts keine Rolle spielen.
Bis zu 20 Gramm Cannabis soll jeder Volljährige wohl bald mitführen dürfen. Bild: ZB / Sebastian Kahnert
Wo soll es Cannabis zu kaufen geben?
In lizenzierten Geschäften und in Apotheken. Diese dürfen allerdings nicht in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen. Die Regierung plant angeblich, Mindestabstände zwischen Cannabisverkaufsstellen und solchen Einrichtungen einzuführen.
Cannabis-Produkte sollen zudem neutral verpackt sein und nicht beworben werden dürfen.
Cannabis soll laut den Plänen der Regierung künftig unter anderem in Apotheken zu erwerben sein.Bild: dpa / Uli Deck
Wie sieht es mit Eigenanbau aus?
Wer Cannabis als Privatperson anbauen möchte, soll künftig angeblich bis zu zwei Pflanzen besitzen dürfen. Der THC-Gehalt der Blüten darf demnach nicht mehr als 15 Prozent betragen. Diese THC-Obergrenze soll auch im Handel und somit für das ganze in Deutschland verfügbare Cannabis gelten.
Wie soll mit Jugendlichen verfahren werden?
Für alle zwischen 18 und 21 Jahren soll eine Sonderregel gelten: In diesem Alter wird Cannabis wohl nur mit einem schwächeren THC-Gehalt von maximal 10 Prozent erworben und mitgeführt werden dürfen. So sollen "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" verhindert werden.
Laut RND geht aus dem Eckpunktepapier auch hervor, dass Cannabis vor dem Gesetz nicht mehr als Betäubungsmittel gelten soll. Jugendliche unter 18, die mit Cannabis erwischt werden, würden dann nicht mehr bestraft werden. Jugendämter könnten sie aber verpflichten, an Präventionskurse teilzunehmen. Das bei ihnen gefundene Cannabis soll zudem beschlagnahmt werden.
Wie werden die diskutierten Vorschläge angenommen?
Der Hanfverband hat den vermeintlichen Entwurf der Regierung als unzureichend kritisiert. Er sei nicht geeignet, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen, schreibt der Verband auf Twitter. Die Interessenvertreter:innen fordern unter anderem eine Aufhebung der Mengenbegrenzung bei Einkauf und Besitz sowie keine THC-Obergrenze.
Kritik gab es auch bei der Union. "Das wichtigste Ziel der Ampel, den Cannabis-Schwarzmarkt auszutrocknen, wird so nicht erreicht werden", sagte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem "RND". "Wenn Cannabis mit begrenztem THC-Gehalt in Deutschland produziert werden muss, dann werde der Preis bei den für die Aufzucht schwierigen klimatischen Bedingungen hierzulande und den hohen Energiepreisen "deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen."
(mit Material von afp)
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