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Tumulte im Bundestag: AfD rechtfertigt sich

Berlin, AFD Fraktionspitze gibt Statement nach der Debatte zu Corona-Ma
Alexander Gauland rechtfertigt sich für die Vorfälle, entschuldigt sich aber nicht.Bild: imago images / Christian Spicker
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Tumulte im Bundestag: AfD rechtfertigt sich

19.11.2020, 16:1919.11.2020, 16:19

Nach den Störungen und Provokationen von Gästen von AfD-Abgeordneten am Mittwoch im Bundestag hat sich Parteichef Alexander Gauland gerechtfertigt. Den Vorwurf eines vorsätzlichen Auftrags wies Gauland dabei zurück. "Wir sind doch nicht verrückt", sagte er. "Es waren zwei Leute und es war nicht abzusehen, dass diese sich der Kontrolle entziehen und so durchs Haus laufen", erklärte er weiter. Hätte man das gewusst, hätte man es "natürlich" unterbunden.

Entschuldigen wollte er sich nicht. "Ich kann mich nicht für etwas entschuldigen, mit dem ich nichts zu tun habe", erklärte er.

Altmaier wurde bedrängt und gefilmt

Am Mittwoch waren während der Debatte und Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz mehrere Abgeordnete auf den Gängen des Bundestags von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrängt worden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier wurde von der rechten Aktivistin Rebecca Sommer bedrängt und gefilmt, als er gerade in einen Fahrstuhl steigen wollte. Aus einem Sicherheitsbericht der Bundestagspolizei geht hervor, dass die insgesamt vier Besucher von den drei AfD-Abgeordneten Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller eingeladen worden waren.

Der Bundestag will bei der Ahndung der Vorfälle während der Beratungen über das Infektionsschutzgesetz das rechtliche Instrumentarium voll ausschöpfen und prüft auch strafrechtliche Konsequenzen gegen die beteiligten AfD-Abgeordneten. Das könnte für diese nach einer Aufhebung ihrer Immunität Ermittlungsverfahren zur Folge haben. Darauf verständigte sich am Donnerstag der Ältestenrat, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr.

Der rechtliche Ansatzpunkt wäre Paragraf 106 Strafgesetzbuch (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans). Abgeordnete, auf deren Einladung die Störer in den Bundestag gekommen waren, könnten sich der Beihilfe schuldig gemacht haben.

(om)

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