Weil Deutschland, von der EU bemängelte Defizite nicht anpasste, steht das Land jetzt vor dem höchsten EU-Gericht.Bild: dpa / Arne Immanuel Bänsch
Deutschland
Seit Jahren bemängelt die EU-Kommission, dass Deutschland gegen
europäisches Naturschutzrecht verstößt. Und seit Jahren räumt die
Bundesrepublik die Bedenken nicht aus. Jetzt klagt die EU-Kommission
vor dem höchsten EU-Gericht.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen
jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem
Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine
"bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere
Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde am
Donnerstag mit.
Deutschland verstößt seit Jahren gegen geltendes EU-Recht
Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur
Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den
EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand
von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.
Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch
räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei
die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle
Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn
Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen
Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend
quantifiziert und messbar" seien. Die EU-Kommission gehe davon aus,
dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für
alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend
detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies
habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der
Maßnahmen.
(vdv/dpa)
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