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Jens Spahn plant, Opfer sexueller Gewalt besser zu unterstützen

German Health Minister Jens Spahn attends the weekly cabinet meeting in Berlin, Germany, October 16, 2019. REUTERS/Michele Tantussi
Bundesfinanzminister Jens Spahn.Bild: rtr
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Spahn plant, Opfer sexueller Gewalt besser zu unterstützen

17.10.2019, 12:2417.10.2019, 15:00
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Bisher müssen Betroffene selbst zahlen, doch Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zufolge sollen die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung bei Vergewaltigungsopfern von der Krankenkasse übernommen werden. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).

  • Die Regelung solle auch dann gelten, wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben.
  • Bislang müssen Gewaltopfer in solchen Fällen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung oft selbst tragen.
  • Zudem müsse die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch mit aller Konsequenz erfolgen, sagte Spahn den Funke-Zeitungen. Häufig fehlten jedoch eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen.

Jens Spahn:

"Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen."

Die Leistungen der Krankenkassen zur vertraulichen Spurensicherung sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.O.-Tropfen oder auf Alkoholeinfluss umfassen. Ärzte und Krankenhäuser sollen diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.

  • Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gibt es bislang für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt im Vorfeld einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme.
  • Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen – darunter seien etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg.
  • Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten.

(hd/afp)

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