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Soli: Bundestag schafft Abgabe – mit einer Ausnahme

Den Soli gibt es bald nicht mehr – zumindest für die meisten von uns.
Den Soli gibt es bald nicht mehr – zumindest für die meisten von uns.picture alliance/Bildagentur-online/Ohde
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Ab 2021 fällt für euch der Soli weg – es sei denn, ihr verdient sehr viel Geld

Der Bundestag hat die größte Steuerentlastung der vergangenen Jahre beschlossen. Nur die Spitzenverdiener sollen noch Solidaritätszuschlag zahlen. Doch vielen reicht das nicht.
14.11.2019, 11:0514.11.2019, 11:13
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Die meisten Bundesbürger müssen ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Die Abgabe wird für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft, wie der Bundestag am Donnerstag beschloss.

  • Weitere 6,5 Prozent sollen ihn noch teilweise entrichten, je höher das Einkommen, desto mehr.
  • Nur die reichsten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten.

Der Abbau sei möglich, weil die Deutsche Einheit weit vorangekommen sei, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin. Die weitgehende Reduzierung sei "auch ein Zeichen des Erfolges des Zusammenwachsens in Deutschland".

Der Soli war als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Wende eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im vergangenen Jahr 18,9 Milliarden Euro ein. Durch den Teil-Abbau nimmt der Bund ab 2021 rund 10,9 Milliarden Euro weniger ein.

Ab welchem Einkommen künftig noch Soli fällig wird, kann man nur ungefähr sagen, da es bei der Einkommensteuer unterschiedliche Freibeträge etwa für Kinder oder verheiratete Paare gibt.

"Größte Steuerentlastung seit vielen Jahren"

Laut Finanzministerium wird eine Familie mit zwei Kindern in etwa bis zu einem Jahresbruttolohn von 151.000 Euro voll entlastet, Singles bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 73.000 Euro. Besonders Steuerzahler mit mittleren Einkommen profitieren.

Der CDU-Abgeordnete Olav Gutting sprach in der Debatte von der "größten Steuerentlastung seit vielen, vielen Jahren". Die Streichung erfolge ohne jegliche Gegenfinanzierung, es werde nicht versteckt an anderer Stelle erhöht. Nach Ansicht der Union ist die Teil-Abschaffung aber nur ein erster Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags in der nächsten Legislaturperiode.

Dies sei eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. "Dieser Frage muss sich auch der Koalitionspartner stellen", sagte Gutting.

Warum hohe Einkommen weiter zahlen müssen

Scholz verteidigte, dass die Spitzenverdiener weiter zahlen müssen. Eine Entlastung hoher Einkommen wäre nicht gerecht, sagte er. Steuerzahler mit hohen und sehr hohen Einkommen müssten dazu beitragen, dass öffentliche Aufgaben finanziert werden könnten.

Eine vollständige Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung würde laut Finanzministerium zusätzlich fast 11 Milliarden Euro kosten.

Die SPD-Abgeordnete Wiebke Esdar sagte, Spitzenverdiener wie Topmanager würden zu Recht nicht entlastet. VW-Chef Herbert Diess verdiene 127 mal so viel wie die VW-Beschäftigten.

Dagegen profitierten von der weitgehenden Soli-Abschaffung Berufsgruppen wie Dachdecker, Gärtner, Kranken- und Altenpfleger, Busfahrer und Erzieher: "Es ist ein Gesetz für die vielen, nicht für die wenigen."

Opposition unzufrieden

Der AfD-Politiker Stefan Keuter dagegen sagte, er könne jeden Bürger nur ermuntern, dagegen zu klagen. Der Soli müsse für alle wegfallen. Sein Fraktionskollege Kay Gottschalk sprach von einer "verdeckten Vermögensteuer". FDP-Fraktionsvize Christian Dürr kritisierte, der Mittelstand werde nicht entlastet - und das in einem Konjunkturabschwung. Die Union tue stattdessen alles dafür, dass Scholz SPD-Vorsitzender werde.

Grüne und Linke kritisierten, viele hätten gar nichts von der weitgehenden Soli-Abschaffung, weil sie so wenig verdienten, dass sie den Soli gar nicht zahlten. Den Garderobe-Frauen im Bundestag bringe die Entlastung nichts.

Die Grünen-Politikerin Lisa Paus forderte, die Teilabschaffung des Solis müsse mit einer Reform der Einkommensteuer sowie einem höheren Spitzensteuersatz verbunden werden.

(pcl/dpa)

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