Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Durchsuchungen bei AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung angeordnet. Diese betreffen die Meldeanschriften des Politikers in Frankfurt am Main und in Brandenburg, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag sagte. Das Ermittlungsverfahren laufe bereits seit einiger Zeit.
Der Bundestag hatte morgens die Immunität des 78-jährigen Abgeordneten aufgehoben und zugleich den Vollzug von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen genehmigt. Aus Parteikreisen hieß es, Gaulands Wohnung in Potsdam sei durchsucht worden. Den Angaben zufolge geht es um eine alte Steuererklärung. Ein Fraktionssprecher erklärte, man erachte das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines "privaten Steuerfehlers" aufgenommen und die Aufhebung der Immunität beantragt. AfD-Sprecher Christian Lüth hatte Ende März getwittert, dass es sich "lediglich um einen Fehler in seiner Steuererklärung" handele. Inwieweit die aktuelle Aufhebung der Immunität und die Durchsuchung damit zu tun haben, war zunächst unklar.
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
Das Parlament stimmte am Donnerstag auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wurde gleichzeitig der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Weitere Hintergründe zu diesem Fall lagen zunächst nicht vor.
(om/dpa)
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