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Berliner Regierung schwächt Pläne für Mietendeckel ab

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Berliner Regierung schwächt Pläne für Mietendeckel ab

30.08.2019, 13:4330.08.2019, 13:43
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Es gibt Neuigkeiten zum geplanten Mietendeckel in Berlin: Nachdem ein erster Entwurf der rot-rot-grünen-Koalition bundeseweit für Aufregierung gesorgt hatte, sollen die Maßnahmen nun abgeschwächt werden.

  • Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte am Freitag, die Regierung habe sich auf Änderungen am bisherigen Vorschlag verständigt. Der Mietendeckel sieht demnach weniger Mietsenkungen vor als zuletzt erwartet.
  • Das sieht dann so aus: Die Mietobergrenzen in den nächsten fünf Jahren liegen je nach Baualter zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro. Bis zu diesen Grenzen dürfen Vermieter die Nettokaltmieten gemäß der jährlichen Teuerungsrate erhöhen.
  • Mieter können Senkungen beantragen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Netto-Haushaltseinkommens dafür aufwenden müssen.
  • Ähnliche Regelungen gibt es bei den städtischen Wohnungsunternehmen.

Die Unterschiede zu den ursprünglichen Plänen

In den vergangenen Tagen hatten Eckpunkte für den Mietendeckel Kritik hervorgerufen, zum Teil auch innerhalb der Berliner Landeskoalition.

Der Referentenentwurf soll am Montag veröffentlicht werden, kündigte Lompscher an. Grundlage für die Mietobergrenzen soll der Mietspiegel von 2013 sein, nicht wie zuletzt geplant der für 2011. Der aktuell geltende Mietspiegel gilt dann nicht mehr.

Zuletzt hatte Lompscher mit einer Höchstmiete von knapp acht Euro geplant – dagegen waren Immobilienverbände Sturm gelaufen.

Weitere Details zum Mietendeckel

Der neue Entwurf erlaube Vermietern Zuschläge auf die Höchstmiete, wenn die Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt oder wenn in den letzten 15 Jahren modernisiert wurde, erklärte die Senatorin. Soll mehr als ein Euro je Quadratmeter hinzukommen, braucht der Vermieter eine Genehmigung. Zuständig sind die zwölf Berliner Bezirksämter.

Geplant ist auch eine Härtefallregelung für Vermieter, die dauerhafte Verluste oder eine Substanzgefährdung ihrer Häuser nachweisen können.

(ll/dpa)

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