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Deutschland
Es gibt Neuigkeiten zum geplanten Mietendeckel in Berlin: Nachdem ein erster Entwurf der rot-rot-grünen-Koalition bundeseweit für Aufregierung gesorgt hatte, sollen die Maßnahmen nun abgeschwächt werden.
- Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte am Freitag, die Regierung habe sich auf Änderungen am bisherigen Vorschlag verständigt. Der Mietendeckel sieht demnach weniger Mietsenkungen vor als zuletzt erwartet.
- Das sieht dann so aus: Die Mietobergrenzen in den nächsten fünf Jahren liegen je nach Baualter zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro. Bis zu diesen Grenzen dürfen Vermieter die Nettokaltmieten gemäß der jährlichen Teuerungsrate erhöhen.
- Mieter können Senkungen beantragen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Netto-Haushaltseinkommens dafür aufwenden müssen.
- Ähnliche Regelungen gibt es bei den städtischen Wohnungsunternehmen.
Die Unterschiede zu den ursprünglichen Plänen
In den vergangenen Tagen hatten Eckpunkte für den Mietendeckel Kritik hervorgerufen, zum Teil auch innerhalb der Berliner Landeskoalition.
Der Referentenentwurf soll am Montag veröffentlicht werden,
kündigte Lompscher an. Grundlage für die Mietobergrenzen soll der
Mietspiegel von 2013 sein, nicht wie zuletzt geplant der für 2011.
Der aktuell geltende Mietspiegel gilt dann nicht mehr.
Zuletzt hatte
Lompscher mit einer Höchstmiete von knapp acht Euro geplant – dagegen
waren Immobilienverbände Sturm gelaufen.
Weitere Details zum Mietendeckel
Der neue Entwurf erlaube Vermietern Zuschläge auf die
Höchstmiete, wenn die Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus
liegt oder wenn in den letzten 15 Jahren modernisiert wurde, erklärte
die Senatorin. Soll mehr als ein Euro je Quadratmeter hinzukommen,
braucht der Vermieter eine Genehmigung. Zuständig sind die zwölf
Berliner Bezirksämter.
Geplant ist auch eine Härtefallregelung für
Vermieter, die dauerhafte Verluste oder eine Substanzgefährdung ihrer
Häuser nachweisen können.
(ll/dpa)
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