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Deutschland
07.06.2019, 11:1907.06.2019, 14:14
Nach einer Debatte voller Zwischenrufe und persönlicher Angriffe hat der Bundestag am Freitag neue Regeln für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Außerdem verabschiedeten die Abgeordneten auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Die neuen Gesetze sind Teil eines Migrationspakets mit insgesamt sieben Gesetzentwürfen.
Hier erklären wir euch, warum das Paket so umstritten ist:
Was ändert sich für Asylbewerber?
Einige von ihnen erhalten etwas mehr Geld, weil die
Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind.
Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro
pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll aber "kostenneutral"
umgesetzt werden. Das funktioniert, indem Geflüchtete, die in
Gemeinschaftsunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als
lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt der
niedrigere Regelsatz von demnächst dann 136 Euro pro Monat.
Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in
Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen – im Regelfall bis zu 18 Monate.
Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die
Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern
und "Identitätstäuscher" sollen noch länger in den großen
Einrichtungen bleiben. Für Familien gelten kürzere Fristen.
Werden demnächst mehr Ausländer abgeschoben?
Das ist zumindest die Hoffnung der Bundesregierung. Vor allem die
Union sieht hier großen Handlungsbedarf, nachdem 2018 mehr als jede
zweite Abschiebungen gescheitert war. Dass deutlich mehr abgelehnte
Asylbewerber ohne Duldung abgeschoben werden, ist allerdings eher
unwahrscheinlich. Dass die Hürden für Ausreisegewahrsam gesenkt
werden, kann zwar in einigen Fällen verhindern, dass jemand kurz vor
dem geplanten Flug abtaucht. An der Tatsache, dass sich einige
Herkunftsländer bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer
Staatsbürger wenig kooperativ zeigen, wird sich durch das Vorhaben
nichts ändern. Die Regierung nennt es "Geordnete-Rückkehr-Gesetz".
Pro Asyl spricht vom "Hau-ab-Gesetz".
Für wen wird der Zugang nach Deutschland leichter?
In vielen Branchen herrscht Personalmangel. Installateure,
Programmierer, Pflegekräfte – die Liste der ausgebildeten Fachkräfte,
die fehlen, ist lang. Deshalb sollen
die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen
Staaten etwas gelockert werden.
Die bisher geltende Beschränkung auf
Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr
nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger
gefunden hat, der den Job machen könnte.
Und weil IT-Spezialisten heiß begehrt sind, gibt es für sie eine
Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen -
vorausgesetzt sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon
mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben.
Außerdem können qualifizierte Arbeitsmigranten für eine kurze Zeit
nach Deutschland kommen, um sich einen Job zu suchen. Bisher war ein
Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.
Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern, die Arbeit gefunden haben?
Diejenigen von ihnen, die einen festen Job haben, ihren
Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreiten und
Deutsch sprechen, sollen eine "Duldung" erhalten. Damit dürfen sie
dann erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung
für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt
sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August 2018
eingereist ist, kann die "Beschäftigungsduldung" erhalten.
Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne
Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Das ist
zwar nicht ganz neu. Die "Ausbildungsduldung" wird jetzt aber auf
bestimmte Helferberufe ausgeweitet.
Ist damit jetzt alles durch?
Nein. Eine achte Reform steht noch aus. Über Änderungen im
Staatsangehörigkeitsrecht soll am Monatsende abgestimmt werden. Hier
geht es darum, Doppelstaatlern, die sich einer Terrormiliz
anschließen, den deutschen Pass wegzunehmen. Wer in einer Mehrehe
lebt, darf nicht eingebürgert werden. Stellt sich in den ersten zehn
Jahren nach der Einbürgerung heraus, dass der Neubürger über seine
Identität gelogen hat, wird der Verwaltungsakt rückgängig gemacht.
Das geht bisher nur fünf Jahre lang.
Könnten einige dieser Gesetzentwürfe im Bundesrat gestoppt werden?
Die umstrittenen Regelungen zur Abschiebung und zur Duldung für
abgelehnte Asylbewerber mit festem Job kann die Länderkammer nicht
aufhalten. Zustimmungspflichtig sind lediglich die neuen Regelsätze
für Asylbewerber und neue Vorgaben für den Austausch von Daten aus
dem Ausländerzentralregister zwischen verschiedenen Behörden.
Hier
geht es vor allem darum, dass die Nummer, mit der ein Ausländer in
dem Register gespeichert ist, übermittelt werden darf. Das soll unter
anderem verhindern, dass Zuwanderer wegen unklarer Schreibweise unter
verschiedenen Namen registriert werden. Datenschützer halten die
geplante Regelung für bedenklich.
(gw/dpa)
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Die Grünen, die haben laut konservativen und rechten Kräften immer Schuld an allem. Oder der "woke Wahnsinn". Was für viele Revisionisten eigentlich dasselbe ist. Und was machen die Woken laut rechter und konservativer Ecke? Natürlich alles wegcanceln aka zensieren, was nicht in ihre "Ideologie" passe. Die böse "Cancel Culture" ist längst ein Kampfbegriff der Rechten geworden.