Beim Betreten des Bundestags müssen sich Lobby-Vertreter in Zukunft registrieren.Bild: IMAGO / Political-Moments
Deutschland
Nach monatelangem Ringen haben sich die
Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein Lobbyregister geeinigt. Die
Pflicht zur Registrierung soll für Lobbyarbeit bei
Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten, wie
beide Seiten am Dienstagabend bestätigten. Zunächst hatte das
ARD-Hauptstadtstudio über die Einigung berichtet.
Große Koalition will "mehr Transparenz"
Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in
ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder
Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen
Aufwendungen machen. Damit schaffe die große Koalition "deutlich mehr
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer
Vorhaben", hieß es aus der Union.
In Ministerien sollten Treffen bis hinunter zur Funktion eines
Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen,
sagte der Abgeordnete Matthias Bartke, der die Einigung für die
SPD-Fraktion als Berichterstatter zum Thema mit ausgehandelt hat.
Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und
öffentlich einsehbar sein. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu
50.000 Euro drohen.
Lobbyisten müssen Kontaktpersonen angeben
Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen,
erläuterte Bartke. Allerdings müssten sich Interessenvertreter
registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in
Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf
eine schwarze Liste. "Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem
Bußgeld", sagte Bartke. Der Entwurf könnte demnach noch im März vom
Plenum verabschiedet werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick
Schnieder, teilte mit: "Mit der Einigung machen wir einen riesigen
Schritt hin zu mehr Transparenz. Dabei wird die Gesetzgebungsarbeit
nicht mit unnötiger Bürokratie belastet."
Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren
zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg
Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des
Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von
Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein
Mandant die Vorwürfe für nicht begründet.
(vdv/dpa)
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