Das dürfte für lange Gesichter in der CSU sorgen. Das bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass das bayerische Integrationsgesetz in Teilen gegen die Verfassung des Freistaats verstößt. Die obersten bayerischen Richter gaben damit Klagen der Grünen- und der SPD-Landtagsfraktion teilweise statt.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, mit Sanktionen rechnen müssen. Und wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, muss demnach an einem "Grundkurs" darüber teilnehmen – wenn er kein Bußgeld riskieren will. Außerdem sollen Medien mithelfen, die "Leitkultur" zu vermitteln.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im bayerischen Landtag, Horst Arnold, erklärte am Montag:
Wie der BR berichtet, verstößt das Gesetz unter anderem gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Rundfunkfreiheit. Weniger Probleme hatten die Richter demnach mit den Zielen des Gesetzes und dem Begriff der "Leitkultur" – an dem hatten sich Grüne und SPD besonders gestoßen. Das Gesetz sieht vor, dass Medien in Bayern helfen sollen, die "Leitkultur" zu vermitteln.
Die CSU hatte das Gesetz im Dezember 2016 verabschiedet. Damals hatten die Christsozialen noch die absolute Mehrheit im Landtag.
(pcl, mit dpa)