Die Bundesregierung will die NPD von der Parteienfinanzierung ausschließen. Einen entsprechenden Beschluss hat das Kabinett am Mittwoch gefasst. Über den Antrag muss in einem nächsten Schritt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 einen NPD-Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend sei.
Die Richter wiesen damals allerdings auf die Möglichkeit hin, die Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hat der Bundestag das Grundgesetz dahingehend geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung ausgeschlossen werden können.
Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war die NPD von 1,3 Prozent auf 0,4 Prozent der Stimmen gestürzt. Sie erhält deshalb aktuell sowieso schon keine Unterstützung aus Bundesmitteln mehr. Entscheidend für den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung sind die jeweils letzten Ergebnisse bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Darüber hinaus wird auf die Höhe der Spenden und Mitgliedsbeiträge geschaut.
(fh/dpa)