Jörg MeuthenBild: imago-images/Thomas Trutschel
Deutschland
Der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte "Flügel" soll sich nach dem Willen der AfD-Parteispitze auflösen.
"Der Bundesvorstand erwartet als Ergebnis des morgigen "Flügel"-Treffens eine Erklärung darüber, dass sich der informelle Zusammenschluss "Flügel" bis zum 30.04.2020 auflöst", heißt es in einem Beschluss, den das Gremium am Freitag in Berlin verabschiedete.
Der Beschluss fiel nach Angaben aus Parteikreisen mit elf Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme deutlich aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in der vergangenen Woche erklärt, der "Flügel" sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung", die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.
Kontroverse Diskussion vor AfD-Beschluss
Nach Angaben aus Parteikreisen schlug der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen zunächst vor, der "Flügel" solle sich bis zum Monatsende auflösen. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, stieß die Idee, die Vereinigung solle sich auflösen, bei mehreren Teilnehmern generell auf Zustimmung. Die Frage, wie und wann dies erfolgen sollte, sei allerdings sehr kontrovers diskutiert worden.
Dabei wurde dem Vernehmen nach auch auf unterschiedliche Befindlichkeiten in den westlichen und einigen, dem "Flügel" eher zugeneigten AfD-Landesverbänden im Osten hingewiesen. Hinter dem Vorschlag, der am Ende zur Abstimmung kam, hätten sich schließlich Meuthen, der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla, Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel sowie Beatrix von Storch und Carsten Hütter versammelt.
Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Brandenburgs AfD-Landeschef Andreas Kalbitz als wichtigste Führungspersönlichkeit des "Flügels". Kalbitz ist Mitglied des Bundesvorstandes und nahm den Angaben zufolge an der Sitzung teil. Auch wegen der Ausbreitung des Coronavirus ließen sich einige Vorstandsmitglieder per Telefon zuschalten.
Flügel ist extremistische Bestrebung
Etliche Kritiker des "Flügels" innerhalb der AfD befürchten, dass die gesamte Partei demnächst vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Sie argumentieren, da der "Flügel" keine formale Mitgliedschaft kenne, sei die Abgrenzung zur Gesamtpartei schwierig.
(dpa/lin)
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