Wer Frauen unter den Rock fotografiert, begeht bisher meist keine Straftat – das ändert die Bundesregierung jetzt per Gesetz.
Das sogenannte Upskirting, bei dem Täter mit Selfie-Sticks und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern Fotos und Filme unter Röcke und Kleider machen, soll härter bestraft werden.
Gleiches gilt für ungewollte Fotos ins Dekolleté, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Der Bundestag muss den Änderungen allerdings noch zustimmen.
Häufig würden diese Fotos in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben. Zahllose Betroffene hätten sich an sie gewandt, hatte die Ministerin zuvor berichtet. Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Es wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt.
Das aber biete keinen effektiven Schutz und mache Tätern nicht klar, dass ihr demütigendes und herabwürdigendes Verhalten absolut inakzeptabel sei, hatte Lambrecht bereits deutlich gemacht, als sie das Gesetz im September auf den Weg brachte.
Zuvor hatten zwei junge Frauen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Mehr als 100.000 Unterzeichner schlossen sich an. Die Initiatorinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg berichteten, die Intimfotos landeten häufig auf Pornoseiten und anderen Online-Plattformen. Auf vielen der Bilder seien die Frauen identifizierbar.
Opfer hätten ihnen von Vorfällen in der Schule, am Arbeitsplatz, in der S-Bahn, auf Konzerten oder im Supermarkt erzählt. Auch Männer in Kilts, den typischen schottischen Röcken, seien unter den Opfern – und Frauen unter den Tätern. Anders als das Fotografieren wird das Veröffentlichen solcher Bilder schon länger als Straftat gewertet.
Seit 2015 drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn Bilder ins Internet gestellt werden, die dem Ansehen der Abgebildeten erheblich schaden können. Betroffene können zudem die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen.
Dass nicht zugleich auch das heimliche Filmen und Fotografieren unter Strafe gestellt worden sei, sei "kaum vermittelbar", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Frauen gezielt und heimlich unter den Rock zu filmen sei "keine Lappalie".
Das Problem habe sich mit der steigenden Verfügbarkeit von Smartphones entwickelt und hänge auch mit der Tendenz zusammen, sein Leben in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten wie Whatsapp permanent zu teilen, erklärte der Unions-Abgeordnete Ingmar Jung. Seine Fraktion kündigte an, genau zu prüfen, ob der Gesetzentwurf des Justizministeriums das Problem tatsächlich löse.
(afp/lin)