Deutschland
22.10.2019, 11:1422.10.2019, 12:23
Der Berliner Senat hat am Dienstag den umstrittenen Mietendeckel für die Hauptstadt beschlossen. Die rot-rot-grüne Landesregierung setzte damit nach Angaben aus Senatskreisen einen am Freitag von den Regierungsparteien formulierten Kompromiss um. Monatelang hatte der Senat über die bundesweit einmalige Maßnahme diskutiert.
- Die Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) will die stark steigenden Mieten für fünf Jahre einfrieren, weil die Wohnkosten in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind.
- Zudem sollen besonders hohe Mieten unter Berücksichtigung der Lage abgesenkt werden dürfen.
- Das soll für 1,5 Millionen Wohnungen gelten, die vor dem Jahr 2014 gebaut wurden.
- Hinzu kommen Obergrenzen von maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten und bei Neuvermietungen nicht überschritten werden dürfen.
- Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung auf diese Schwelle fordern können.
Das Gesetz soll bis Anfang 2020 endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein. Rückwirkend soll es ab 18. Juni 2019 gelten.
Hier alles Wichtige im Überblick:
Mietsenkungsregel soll Ende 2020 kommen
Die Mietsenkungsregel soll neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020. So soll Zeit bleiben, die Umsetzung vorzubereiten und in der Verwaltung dafür bis zu 250 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.
Kritik aus der Immobilienwirtschaft – Mieterverein spricht von historischer Chance
Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne und befürchtet unter anderem anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung. Der Mieterverein spricht von einer historischen Chance, bezahlbare Mieten für die breite Masse der Bevölkerung zu sichern.
Mietendeckel nicht bei jeder Wohnung
Klassisch gedeckelt werden die Mieten den Plänen zufolge indes nicht bei jeder Wohnung. Denn Vermietern wird ab 2022 die Möglichkeit eingeräumt, jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete draufzuschlagen.
Modernisierungsmaßnahmen dürfen auf Miete umgelegt werden
Zudem dürfen Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz ohne Genehmigung bis zu einem Euro je Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden. Für höhere Modernisierungskosten sollen Vermieter Fördermittel beantragen können.
(as/hd/afp/dpa)
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