Angesichts weitgehender Lockerungspläne in Thüringen und Sachsen driften die Länder bei den Corona-Regeln immer weiter auseinander.
Die Entscheidungshoheit über die Corona-Alltagsregeln haben die Länder. Zusammen mit dem Bund haben sie aber in den vergangenen Wochen mehrfach Leitlinien dazu abgesprochen. Am Mittwoch sollen weitere Lockerungen besprochen werden – noch aber fehlt eine einheitliche Linie. Offenbar gibt es großen Diskussionsbedarf.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) empfahl den Ländern, "mutig und wachsam" vorzugehen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, die Kanzlerin halte aber bloße Empfehlungen und Gebote für nicht ausreichend. Sie plädiere vielmehr dafür, dass es weiter "verbindliche Anordnungen" geben soll zur 1,5-Meter-Abstandsregel sowie zu Kontaktbeschränkungen und den Hygienevorschriften. Denn wenn diese Grundregeln außer Acht gelassen würden, drohten die bei der Eindämmung der Pandemie erzielten Erfolge verloren zu gehen.
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hatte am Montag mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder beraten, ob und wie die zunächst bis zum 5. Juni geltenden Kontaktbeschränkungen verlängert werden sollen. Es wurde aber kein Beschluss gefasst, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Die Ländervertreter sollten sich zunächst am Dienstag mit den jeweiligen Regierungen zurückkoppeln, ob und unter welchen Bedingungen die Kontaktbeschränkungen fortgeschrieben werden sollen.
Der Bund mahnt zur Vorsicht und warnt vor zu weitgehenden Lockerungen. Er schlug zunächst vor, dass sich wieder bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen dürfen und die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni verbindlich in Kraft bleiben. Zunächst war sogar vom 5. Juli die Rede gewesen.
Der Personenkreis, mit dem man Kontakt hat, sollte möglichst klein und konstant gehalten werden. Zudem sollen Verschärfungen möglich sein: Wo es die Infektionszahlen erfordern, sollten weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden. In der Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten.
In der jüngsten Beschlussvorlage heißt es nach dpa-Informationen: "Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. In jedem Falle muss die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein."
Für die eigene Wohnung soll es nach einem Bericht der "Bild" unterdessen gar keine Beschränkung der Personenanzahl mehr geben. Einzige Bedingung demnach: Es muss genügend Platz sein, um die Einhaltung der Abstandsregel zu sichern und genügend Frischluft zur Verfügung sein.
(om/dpa)