Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nicht mit allen Forderungen der Bundesländer nach mehr Lockerungen einverstanden.Bild: Reuters Pool / Hannibal Hanschke
Deutschland
Angesichts weitgehender Lockerungspläne
in Thüringen und Sachsen driften die Länder bei den Corona-Regeln
immer weiter auseinander.
- Bund und Länder konnten sich am Montag bei einer gemeinsamen Schalte nicht auf eine Linie für die Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen einigen.
- Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und Sachsens CDU-geführte Regierung wollen wegen landesweit niedriger Infektionszahlen vom 6. Juni anstatt landesweiter Regeln nur noch lokale Einschränkungen haben.
- Aus der Bundesregierung und aus Bayern hagelte es Kritik daran.
Die Entscheidungshoheit über die Corona-Alltagsregeln haben die
Länder. Zusammen mit dem Bund haben sie aber in den vergangenen
Wochen mehrfach Leitlinien dazu abgesprochen. Am Mittwoch sollen weitere Lockerungen besprochen werden – noch aber fehlt eine einheitliche Linie. Offenbar gibt es großen Diskussionsbedarf.
Merkel warnt: Erfolge drohen, verloren zu gehen
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) empfahl den Ländern, "mutig und
wachsam" vorzugehen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am
Montag in Berlin, die Kanzlerin halte aber bloße Empfehlungen und
Gebote für nicht ausreichend. Sie plädiere vielmehr dafür, dass es
weiter "verbindliche Anordnungen" geben soll zur
1,5-Meter-Abstandsregel sowie zu Kontaktbeschränkungen und den
Hygienevorschriften. Denn wenn diese Grundregeln außer Acht gelassen
würden, drohten die bei der Eindämmung der Pandemie erzielten Erfolge
verloren zu gehen.
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hatte am Montag mit den Chefs
der Staatskanzleien der Länder beraten, ob und wie die zunächst bis
zum 5. Juni geltenden Kontaktbeschränkungen verlängert werden sollen.
Es wurde aber kein Beschluss gefasst, wie die Deutsche Presse-Agentur aus
Verhandlungskreisen erfuhr.
Die Ländervertreter sollten sich zunächst am Dienstag mit
den jeweiligen Regierungen zurückkoppeln, ob und unter welchen
Bedingungen die Kontaktbeschränkungen fortgeschrieben werden sollen.
Das sind die Pläne des Bundes
Der Bund mahnt zur Vorsicht und warnt vor zu weitgehenden
Lockerungen. Er schlug zunächst vor, dass sich wieder bis zu zehn Personen in
der Öffentlichkeit treffen dürfen und die Kontaktbeschränkungen bis
zum 29. Juni verbindlich in Kraft bleiben. Zunächst war sogar vom 5.
Juli die Rede gewesen.
Der Personenkreis, mit dem man Kontakt hat, sollte möglichst klein und konstant gehalten werden. Zudem sollen
Verschärfungen möglich sein: Wo es die Infektionszahlen erfordern,
sollten weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden. In der
Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb
Metern eingehalten werden. Auch die Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes sollte in bestimmten öffentlichen Bereichen
weiter gelten.
In der jüngsten Beschlussvorlage heißt es nach dpa-Informationen:
"Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im
Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres
Infektionsrisiko besteht. In jedem Falle muss die Nachvollziehbarkeit
der Teilnehmer gewährleistet sein."
Für die eigene Wohnung soll es nach einem Bericht der "Bild" unterdessen gar keine Beschränkung der Personenanzahl mehr geben. Einzige Bedingung demnach: Es muss genügend Platz sein, um die Einhaltung der Abstandsregel zu sichern und genügend Frischluft zur Verfügung sein.
(om/dpa)
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