Jobcenter kürzen immer seltener die Leistungen von Hartz-IV-Empfängern. Im Juni dieses Jahres verhängten sie laut einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit nur 3488 neue Strafen.Bild: dpa / Sina Schuldt
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Deutschlands Jobcenter kürzen immer seltener die Leistungen von Hartz-IV-Empfängern. Im Juni dieses Jahres verhängten sie laut einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit nur 3488 neue Strafen. Im Juni 2019 waren es noch 74.367. Das entspricht einem Rückgang um 95,3 Prozent.
Alleine von April auf Mai dieses Jahres verringerte sich wegen der Corona-Pandemie und gelockerter Regeln bei den Ämtern die Zahl der Sanktionen von 25.884 auf 6013. Auch der Halbjahresvergleich zeigt den drastischen Rückgang: Im ersten Halbjahr 2019 wurden laut Bundesagentur noch insgesamt 424.494 Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen – in den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es nur 106.534.
Regelungen zu Sanktionen wurden ausgesetzt, um Kontakt zu verringern
"Die meisten Sanktionen werden festgestellt, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht eingehalten werden, trotz des Angebotes der SMS-Erinnerung. Beratungsgespräche sind aber die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Richtung Integration auf dem Arbeitsmarkt", erklärt die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage von watson. Das Strafgesetzbuch sei dabei keine Einbahnstraße. "Jobcenter brauchen eine Handhabe, wenn sich Einzelne entziehen", so die Bundesagentur. Die Mehrheit akzeptiere diese Regeln, bei ihnen träten keine Minderungen ein.
"Im Zuge der COVID-19 Pandemie sind die Regelungen zu den Sanktionen zur Reduzierungen des Kundenverkehrs ab Mitte März ausgesetzt worden, da persönliche Anhörungen unmöglich waren", erklärt die Bundesagentur den diesjährigen Rückgang. Doch nicht nur Corona ist für eine sanftere Vorgehensweise der Jobcenter verantwortlich: Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2019 die Hartz-IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Nicht zulässig sind etwa Sanktionen über 30 Prozent. Jobcenter müssen seit dem Urteil der obersten Verfassungsrichter in jedem Einzelfall die besondere Belastung durch den Entzug der Gelder und die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Bundesagentur: Erneuter Anstieg der Sanktionen wahrscheinlich
Auch der Einfluss des Verfassungsgerichtsurteils wird in der aktuellen Statistik deutlich. Verhängten die Jobcenter im November 2019 noch 66.275 Sanktionen, waren es im Dezember nur noch 41.902 und im Januar 2020 sogar nur 25.210.
Seit Ende Juni haben die Corona-bedingten Lockerungen bei der Sanktionierung ihr Ende gefunden. "Mit der aktuellen schrittweisen Öffnung der Jobcenter wird die Umsetzung von Rechtsfolgenbelehrungen und gegebenenfalls Minderungen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für die Kundinnen und Kunden grundsätzlich ab 1. Juli 2020 wiederaufgenommen", sagt ein Sprecher der Bundesagentur gegenüber watson. Ein Anstieg der Anzahl der neu festgestellten Sanktionen erscheine daher wahrscheinlich.
(mse)
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